hallo ich habe vor der geburt des 2. kindes geringfügig gearbeitet und von der elterngeldstelle meinen freibetrag berechnet bekommen. die arge sagt zu dass ich aber trotzdem keinen freibetrag anspruch habe, da ich nur 300,- elterngeld mtl. erhalte. stimmt das?!
Mitglied inaktiv - 21.01.2011, 21:28