Marmota
Vor der Geburt übte ich eine geringfügige Tätigkeit aus, wodurch mir ein Elterngeldfreibetrag (ca. 50 €) beim ALG II-Bezug zusteht. Wenn man jetzt die Laufzeit der Elterngeldzahlung verdoppelt, also auf 24 Monate, steht einem dann der volle Elterngeldfreibetrag auch für die gesamte Laufzeit zu; oder wird der Freibetrag dann genau wie die Elterngeldhöhe auch halbiert?
Hallo, nicht das ich wüsste. Aber fragen Sie lieber noch mal beim Jobcenter. Liebe Grüsse, NB
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