Vor der Geburt übte ich eine geringfügige Tätigkeit aus, wodurch mir ein Elterngeldfreibetrag (ca. 50 €) beim ALG II-Bezug zusteht. Wenn man jetzt die Laufzeit der Elterngeldzahlung verdoppelt, also auf 24 Monate, steht einem dann der volle Elterngeldfreibetrag auch für die gesamte Laufzeit zu; oder wird der Freibetrag dann genau wie die Elterngeldhöhe auch halbiert?
von Marmota am 13.09.2013, 21:53