Hallo, heute habe ich Post von der Elterngeldstellte bekommen. Dort las ich: "2) Sonderregelung Elterngeldfreibetrag: alle Eltergeldberechtigten, die AG2, Sozialhilfe oder Kizuschl beziehen und vor der Geburt ihres Kindeserwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Jan. 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der EGfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300€. Bis zu dieser Höhe bleibt ihr EG bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei: a) Ihr Erwerbseinkommen vor der Geburt ihres Kindes wurde durch die EGstelle bereits festgestellt und sie erhalten auf dieser Grundlage EG von mehr als 300€ monatl. (ohne Geschwisterbonus bzw. Mehrlingszuschläge). In diesem Fall bleibt ihr Elterngeld wie bisher in Höhe von 300€ anrechnungsfrei." Danach nahm ich nochmal meinen Änderungsbescheid vom JobCenter zur Hand und dort wurde es komplett angerechnet. Was nach der geplanten Rechtsänderung wohl so korrekt wäre. Ich werde nun Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Dda sich für mich ja nichts ändert, brauch ich nun auch nicht meine Splittung aufzuheben. Wollte ich jetzt nur mal berichten, da ich ja schon mal gefragt hatte, da ich etwas ähnliches bereits im Internet gefunden hatte. aber mir hier gesagt wurde das es nicht stimmen würde. Hab es ja jetzt schwarz auf weiss. Suche nochmal meinen ursprünglichen Beitrag raus und stell den Link dazu ein. LG Kiki
Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 18:26