hallo ich habe vor der geburt des 2. kindes geringfügig gearbeitet und von der elterngeldstelle meinen freibetrag berechnet bekommen. die arge sagt zu dass ich aber trotzdem keinen freibetrag anspruch habe, da ich nur 300,- elterngeld mtl. erhalte. stimmt das?!
Mitglied inaktiv - 21.01.2011, 21:42
Antwort auf:
elterngeldfreibetrag
Hallo g.y.s.s.,
seit 01.01.2011 ist so, dass Elterngeld beim ALG II voll als Einkommen berücksichtigt wird. Vorher wurde nur der Betrag, der 300 EUR überstieg, angerechnet.
Wenn Du aber vor der Geburt gearbeitet hast und Elterngeld beantragst, rechnen die Deinen Durchschnittsverdienst aus. Dieser Durchsschnittsverdienst bleibt dann bis maximial 300 EUR beim ALG II anrechnungsfrei.
Das heißt, wenn Du z.B. 200 EUR monatlich Durchschnittsverdienst vor der Geburt hattest, bekommst Du hinterher 300 EUR Elterngeld (Mindestbetrag), von denen 200 EUR anrechnungsfrei bleiben.Um 100 EUR würde Dein ALG II in diesem Beispiel aber gekürzt werden.
Insofern war die Auskunft der ARGE falsch. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 5 Satz 2 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit).
Denk bitte auch daran, dass Du Umstandskleidung sowie die Erstausstattung zur Geburt (z.B. für Kleidung, Nahrungszubereitung und Körperpflege) und auch z.B. Kinderwagen, Babybett, Wickelauflage und so beantragen kannst.
LG
Grisham 20
Mitglied inaktiv - 23.01.2011, 18:47