Mitglied inaktiv
hallo ich habe vor der geburt des 2. kindes geringfügig gearbeitet und von der elterngeldstelle meinen freibetrag berechnet bekommen. die arge sagt zu dass ich aber trotzdem keinen freibetrag anspruch habe, da ich nur 300,- elterngeld mtl. erhalte. stimmt das?!
Mitglied inaktiv
Hallo g.y.s.s., seit 01.01.2011 ist so, dass Elterngeld beim ALG II voll als Einkommen berücksichtigt wird. Vorher wurde nur der Betrag, der 300 EUR überstieg, angerechnet. Wenn Du aber vor der Geburt gearbeitet hast und Elterngeld beantragst, rechnen die Deinen Durchschnittsverdienst aus. Dieser Durchsschnittsverdienst bleibt dann bis maximial 300 EUR beim ALG II anrechnungsfrei. Das heißt, wenn Du z.B. 200 EUR monatlich Durchschnittsverdienst vor der Geburt hattest, bekommst Du hinterher 300 EUR Elterngeld (Mindestbetrag), von denen 200 EUR anrechnungsfrei bleiben.Um 100 EUR würde Dein ALG II in diesem Beispiel aber gekürzt werden. Insofern war die Auskunft der ARGE falsch. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 5 Satz 2 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Denk bitte auch daran, dass Du Umstandskleidung sowie die Erstausstattung zur Geburt (z.B. für Kleidung, Nahrungszubereitung und Körperpflege) und auch z.B. Kinderwagen, Babybett, Wickelauflage und so beantragen kannst. LG Grisham 20
Ähnliche Fragen
Hallo, heute habe ich Post von der Elterngeldstellte bekommen. Dort las ich: "2) Sonderregelung Elterngeldfreibetrag: alle Eltergeldberechtigten, die AG2, Sozialhilfe oder Kizuschl beziehen und vor der Geburt ihres Kindeserwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. Jan. 2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der EGfreibetrag entspricht dem Einkommen vor ...
hallo ich habe vor der geburt des 2. kindes geringfügig gearbeitet und von der elterngeldstelle meinen freibetrag berechnet bekommen. die arge sagt zu dass ich aber trotzdem keinen freibetrag anspruch habe, da ich nur 300,- elterngeld mtl. erhalte. stimmt das?!
Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeldfreibetrag. Ich habe neben meinem Studium bis 28.02. Teilzeit gearbeitet. Am 19.03. habe ich meinen zweiten Sohn geboren. Seitdem dem 28.02. bin ich nicht erwerbstätigl, da ich zurzeit an meinem Examen arbeite (und Elterngeld beziehe). Ich habe mehrfach gelesen,dass ein Elterngeldfreibetrag gewährt wi ...
Vor der Geburt übte ich eine geringfügige Tätigkeit aus, wodurch mir ein Elterngeldfreibetrag (ca. 50 €) beim ALG II-Bezug zusteht. Wenn man jetzt die Laufzeit der Elterngeldzahlung verdoppelt, also auf 24 Monate, steht einem dann der volle Elterngeldfreibetrag auch für die gesamte Laufzeit zu; oder wird der Freibetrag dann genau wie die Elterngeld ...
Hallo, ich kriege bald mein Baby. Bis Mutterschutzt habe ich gearbeitet und kriege nach Mutterschutz Elterngeld in Höhe von 800 Euro. Ich beantrage die Elternzeit für 12 Monate und möchte Elterngeld velängert ausgezahlt kriegen, d.h. 24 Monate 400 € statt 12 Monate 800. Da mein Mann nicht arbeitet beantragen wir nach der Mutterschutz ALG II. Meine ...
Guten Tag Frau Bader, als ich von meiner SS erfuhr arbeitet ich im Bereich der geschlossenen Psychiatrie und bekam somit ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Auf Grund dessen, dass ich während meiner 6 monatigen Probezeit Schwanger wurde ( Teilzeitbeschäftigung ), lief der Arbeitsvertrag im Mai aus. Von da an bekam ich ALG2. Meine Frage ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner