Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeldfreibetrag. Ich habe neben meinem Studium bis 28.02. Teilzeit gearbeitet. Am 19.03. habe ich meinen zweiten Sohn geboren. Seitdem dem 28.02. bin ich nicht erwerbstätigl, da ich zurzeit an meinem Examen arbeite (und Elterngeld beziehe). Ich habe mehrfach gelesen,dass ein Elterngeldfreibetrag gewährt wird, wenn man vor der Geburt erwerbstätig war. Bei mir ist der Vertrag knapp 3 Wochen vor der Geburt im Mutterschutz regulär ausgelaufen. Steht mir dieser Freibetrag nun auch zu? Danke für Eure Hilfe.
von NIKA 388 am 04.06.2013, 15:42