Frage: Elterngeldfreibetrag

Hallo, ich kriege bald mein Baby. Bis Mutterschutzt habe ich gearbeitet und kriege nach Mutterschutz Elterngeld in Höhe von 800 Euro. Ich beantrage die Elternzeit für 12 Monate und möchte Elterngeld velängert ausgezahlt kriegen, d.h. 24 Monate 400 € statt 12 Monate 800. Da mein Mann nicht arbeitet beantragen wir nach der Mutterschutz ALG II. Meine frage ist: kriege ich ein Elterngeldfreibetrag in Höhe von 300 € oder nein? Wenn ja für 1 oder für zwei Jahre??? mfg

von avis am 16.01.2014, 18:36



Antwort auf: Elterngeldfreibetrag

Hallo, In Fällen, in denen Anspruchsberechtigte halbes Elterngeld für die doppelte Dauer beziehen, halbieren sich bei der Einkommensermittlung die nicht zu berücksichtigenden Beträge. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2014



Antwort auf: Elterngeldfreibetrag

Hab ich gestern ein Urteil zu gelesene finde es grad nicht wieder. Warum ist Dein Mann Zuhause und was für Einkünfte hat er ? Das Urteil ergab auf jeden Fall dass alles angerechnet wurde, weil es nicht notwendig ist das beide Zuhause sind, und somit die finanzielle Not freiwillig hergestellt wird. Wenn Du eh nur 12 Monate nimmst verstehe ich die Splittung auch nicht. Mit den 800€ + Kindergeld und vielleicht dann Wohngeld oder Kindergeldzuschlag würde es auch gehen, wo dann die 300€ Freibetrag frei sind.

von Sternenschnuppe am 16.01.2014, 18:56



Antwort auf: Elterngeldfreibetrag

Und nicht vertun, gesplittet bekommt man nur 20 Monate Eg, da du die ersten 2 Monate Mutterschutzgeld bekommst und dann 10 Monate EG.

von sternenfee75 am 16.01.2014, 20:19



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