Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug nach 1/2 Jahr "Voll"-Bezug auf "Halb"-Bezug ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug nach 1/2 Jahr "Voll"-Bezug auf "Halb"-Bezug ändern?

NaBeni

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Liebe Frau Bader, ich habe 2 Fragen: Ist es möglich den Elterngeldbezug nach einem halben Jahr Laufzeit und vollem Bezug in die doppelte restliche Laufzeit mit halbiertem Bezugbetrag zu ändern? Gerne würde ich nach dem halben Jahr wieder etwas mehr arbeiten und verdienen. Ist es richtig, dass ich bei Bezug des halben Betrages Elterngeld dann auch dementsprechend mehr verdienen darf ? Herzlichen Dank für ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Gesetz sieht es zwar nicht vor, in der Praxis dürfte es aber möglich sein. Bringt dem Staat ja nur Vorteile. Bei einem Zuverdienst wird nur der Verdienst der ersten zwölf Monaten gerechnet. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Ja, die Halbierung wäre auch jetzt noch möglich, sie hilft dir aber nicht, denn: Nein, denn der "Bezug" bleibt der gleiche. Nur die Auszahlung ändert sich. Gruß Sabine


robins-mama

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Hey :-) Ich habe das jetzt auch so gemacht. Das erste halbe jahr in vollen Höhe und nun habe ich das letzte halbe Jahr halbiert. So bekomme ich natürlich nur die Hälfte monatlich, aber dafür jetzt noch ein Jahr Elterngeld. Klar, bekommst du nicht mehr Geld, aber du hast auch über das letzte halbe Jahr hinaus immer Geld, welches im Monat sicher kommt. Daher habe ich es mir habieren lassen. War alles kein Problem. Anschreiben zur Elterngeldstelle und schon war es erledigt. Früher musste man triftige Gründe angeben, heute nicht mehr. So wie ich nun gehört habe, kann man nach dem 12. Lebensjahr des Kindes wieder dazu verdienen, ohne das es die Elterngeldstelle interessiert. Bin mir aber nicht sicher, ob das so ist. Ich habe 2 Zeilen unter Dir die gleiche Frage gestellt und warte noch auf die Antwort von Frau Bader. LG :-)


Sonni74LS

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Nach dem ersten Geburtstag des Kindes darf problemlos dazu verdient werden. Der EG-Bezug gilt dann als abgeschlossen. Die EG-Stelle verwaltet dann nur noch die restlichen Auszahlungen.


NaBeni

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Aha, vielen Dank. Wie ist das mit dem dazuverdienen- man darf ja während des Bezugs des Elterngeldes eine gewisse Anzahl Stunden monatlich arbeiten. Wieviel darf ich denn bei vollem und dann eben halbem Bezug dazuverdienen, ohne dass mir etwas abgezogen wird? Oder wird das einfach immer komplett abgezogen? Danke nochmals für die letzten Antworten! Viele Grüße!


Sonni74LS

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Im ersten Lebensjahr des Kindes wird immer was vom Elterngeld abgezogen, wenn dazuverdient wird... da ist es egal, ob man den vollen Betrag oder den halben Betrag auszahlen lässt... es ist halt im Elterngeldbezugsjahr (ersten 12 Monate des Kindes). Außer man erhält nur den Mindestbetrag an EG... dann wird nichts abgezogen. Man darf in der Elternzeit bis zur 30 Std./Woche arbeiten.


tiho

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Hallo die Damen, möchte mich mal mit einklingen. Vestehe ich das richtig, dass mann dann das Elterngeld 1,2 Jahre so beziehen kann? Ich bin jetzt zum 2. Mal schwanger und habe einen Sohn von 4 Jahren. Werde wohl 1,2 Jahre zu hause sein müssen, da ich im März 2014 wohl kein Kita-Platz bekommen werde, sondern eher dann im Herbst. Einige sagen man kann nur 12 oder 24 Monate ausbezahlt bekommen. Habe auch bei der Elterngeldstelle noch nicht angerufen. Welche Zeit beantrage ich denn da? Ist das auch vom Bundesland abhängig? Würde mih über eine Antwort von euch freuen. Danke Lg denisa


robins-mama

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Hey Denisa! Ich habe mein Elterngeld für ein Jahr beantragt. Das heißt: Ich bekomme 10 Monate (die ersten Beiden nach der Geburt ist ja Mutterschutzgeld) lang z.B. 1000 Euro. Nun ist unser Sohn ein halbes Jahr alt und ich habe mir überlegt, dass ich mit dem Elterngeld in voller Höhe gut klar komme, sodass ich es auch für das letzte halbe Jahr halbieren kann. So habe ich also den Auszahlungszeitraum (NICHT den Leistungszeitraum) verlängert. Ich bekomme ab jetzt nur noch z.B. 500 Euro im Monat, dann aber halt für ein Jahr. Ich habe einen Brief zur Elterngeldstelle geschickt und es war kein Problem es nachträglich ändern zu lassen. Natürlich hätte ich mir auch monatl. die Hälfte zurücklegen können, aber das wollte ich nicht, denn dann geht man doch irgendwie immer dran. Außerdem kann ich mich so langsam daran gewöhnen, dass ich weniger bekomme. Ich werde nun in einem halben Jahr wieder mit einem Nachmittag anfangen zu arbeiten. Du kannst 12 oder 24 Monate angeben. Wenn du 24 Monate angibst, bekommst du von Anfang an nur die Hälfte Elterngeld, aber dafür natürlich 2 jahre lang. Wenn du 12 Monate angibst, bekommst du die volle Höhe. Allerdings kannst du es auch machen, wie ich es gemacht habe. Das geht auch. Vor noch ein paar Jahren mußte man triftige Gründe angeben, um das Ganze noch einmal zu ändern. Heute nicht mehr. Nein, es ist in jedem Bundesland gleich. Ich hoffe, ich habe das verständlich geschrieben! Ansonsten frag mich nochmal. Viele Grüße! :-)


tiho

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Hi, Danke fuer deine Antwort. Mein Problem ist ja, dass mir 2 Jahre Elternzeit zu lang sind und ein Jahr zu kurz, wegen dem Kindergartenplatz fuer das zweite Kind. Und ein halbes Jahr nichts zu bekommen, koennen wir uns beim zweiten Kind nicht leisten. Ich werde ein Jahr und sechs Monate zu hause bleiben muessen, wgen dem Krippenplatz. Vor vier Jahren hab ich ein Jahr und drei Monate bekommen, hab aber drei Monate nichts bekommen, was kein Problem war. Damals hab ich aber auch voll gearbeitet, und da war das Eltengeld auch hoeher. Ich werdmich mal telefonisch erkundigen. Die Damen beim Amt waren ja immer nett. :-). Lg


robins-mama

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Huhu ! Du kannst ja auch 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben und es so machen wie ich. Dann bekommst du zwar nur für ein Jahr die Hälfte (also das letzte halbe Jahr verlängert, aber vom Elterngeld natürlich die Hälfte), aber besser als nichts und das erste halbe Jahr bekommst du die volle Höhe. Kannst da aber wirklich am Besten anrufen. Die helfen ja wohl. LG :-)


SumSum076

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Nochmal zur Klarstellung: Was nicht geht, ist zu Beginn zu sagen: ich möchte das Elterngeld verteilt auf 18 Monate. Also das Elterngeld von 1000 Euro auf 1 Jahr umrechnen zu lassen auf (grob) 660 Euro auf 1,5 Jahre! Was man machen kann, ist nach einiger Zeit zB nach einem halben Jahr, den Antrag auf Splittung zu stellen. Das wären dann: 6 Monate 1000 Euro (bzw Verrechnung mit MuSchu-Geld), dann 12 Monate 500 Euro. Gruß Sabine


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