Lilfly
Hallo, ursprünglich war es gedacht das ich ein Jahr in Elternzeit gehe und ein Jahr Elterngeld Basis bezieht. Nun kommt es doch anders, ich möchte doch Elterngeld Plus beziehen. Wenn sich aber mein Arbeitgeber quer stellt und mich nur in ein Jahr Elternzeit lässt. Könnte ich dann zb kündigen und das Elterngeld Plus trotzdem weiter beziehen obwohl ich dann in keinem Arbeitsverhältnis stehe? Vielen Dank für die Antwort.
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung. Bei einer Kündigung (die möglich ist) werden Sie eine Sperre erhalten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, man muss keinen AG haben um EG zu bekommen. Allerdings bedenke, nach dem EG-Bezug musst du eine Lösung für die Krankenversicherung finden. und beim ALG1 wäre eine Sperre nötig falls du das zwischenzeitlich mangels neuen AG nutzen musst. Ich würde dem AG einfach so früh wie möglich mitteilen das du verlängern willst. Oder ist das Kind noch gar nicht geboren bzw die EZ noch gar nicht dem AG mitgeteilt worden? Will, de hat da kein Mitspracherecht, man beantragt die nicht sondern meldet dem AG nur wie man die EZ nutzen will.
Lilfly
Ich bin bereits ein Jahr beim Arbeitgeber freigestellt. KV wäre ich da ich nächstes Jahr heirate. Wie ist das mit dem versteuern? Mein Freund würde die 3 Steuerklasse wählen. Ich hätte dann nur das Elterngeld plus. Würde da sein Gehalt Abzüge oder ich weniger Elterngeld bekommen?
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