Mitglied inaktiv
Hallo Faru Bader, bei der Berechnung meines Elterngeldes wurde vom Nettobetrag eine Werbungskostenpauschale von 76 EUR/Monat abgezogen; die Ermittlung der 67% Elterngeld erfolgte vom danach ermittelten Betrag. Können Sie mir sagen, auf welcher Grundlage (und warum) das gemacht wird und ob das rechtens ist? Im Bescheid steht dazu nix und ich hab auch sonst nichts dazu gefunden... Herzlichen Dank und beste Grüße Luise
Hallo, stimmt leider. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag Frau Bader, mir ist leider erst zu spät aufgefallen, dass für einen Monat mein Elterngeld falsch berechnet ist und ich somit zu wenig Elterngeld bekomme. Die Widerspruchsfrist endete vor ein paar Tagen. Hab ich dennoch die Chance, dass der Bescheid geändert werden kann? Danke und viele Grüße!
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