PUSCHL0102
Hallo, Monate in den man vor der Schwangerschaft krank ist wegen der Schwangerschaft gelten doch nicht für die Berechnung des Elterngeldes oder habe ich das falsch in Erinnerung? Gelten den die Monate wo man Elterngeld vom ersten Kind bezogen hat oder rechnet man dann zurück vor dem ersten Elterngeldbezug also vor dem Mutterschutz des 1 Kindes? Danke für ihre Mühe. Lg
Hallo, Monate,in denen man Krankengeld (=Einbußen) bekommt wegen schwangerschaftsbedingten Erkrankungen werden rausgerechnet. Liebe Grüße NB
Felica
???? Für das EG gilt bei reinen Arbeitnehmern immer die 12 Monate vor Geburt des jeweiligen Kindes. Ausgeklammert, sprich es wird auf davor liegende Monate zurückgegriffen, wird für Monate in denen Mitterschaftsgeld bezogen wurde und auf höchstens 14 Monate Elterngeld. Elterngeldmonate darüber hinaus werden nicht berücksichtigt. Wird in dem Zeitraum Krankengeld bezogen wird das mit 0 € berücksichtigt, genau wie ALG1 und andere lohnersatzzahlungen. Monate mit Krankengeld wo nachgewiesen werden kann das es schwangerschaftsbedingt ist, können auch ausgeklammert werden. Du musst also rückwärts gehen ab Tag der Geburt des Kindes für das EG bezogen werden soll und ab da erst einmal 12 Monate zurückgehen und dann schauen, was war in dem Zeitraum relevant für Verschiebungen. Das immer weiter zurück bis du auf 12 Monate am Ende kommst.
PUSCHL0102
Das heisst wenn ich 12 Monate zurück gehe wäre ich ein paar Monate krank geschrieben die zählen nicht davor 3 Monate in Teilzeit in der Elternzeit sie zählen und dann wieder 12 Monate Elterngeld die nicht zählen und somit noch ich ein paar Monate wo ich normales Geld verdient habe bis ich 12 Monate voll habe. Habe ich das jetzt verständlich formuliert.
Mitglied inaktiv
Du musst gucken, was in den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz war. Monate mit Krankengeld werden allerdings nur ausgeklammert, wenn ein Bezug zur Schwangerschaft bestand. Z.b. vorzeitige Wehen....
Felica
Ja wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe. Am besten sind immer genaue Daten.
Mitglied inaktiv
Ja genauere Daten wie ET Kind 1 und Beginn muschu Kind 2 wielange Elterngeld und wie in der Zeit gearbeitet, wäre hilfreicher
PUSCHL0102
Ich hatte einen Vollzeitjob bis März 18 dann Mutterschutz und 12 Monate Elterngeld dann habe ich 5 Monate gearbeitet in Teilzeit und nun bin ich krank geschrieben, denke wahrscheinlich wieder komplett bis zum Mutterschutz weil ich einen Hyperemesis habe mit Infusionen. Bei der ersten Schwangerschaft war ich befreit worden, würde das aber diesmal nicht wollen. Geburstermin Anfang August 20. Wie wir es nun gerechnet. Die 5 Monate in Teilzeit in der Elternzeit und die anderen Monate vor meiner ersten Schwangerschaft oder habe ich Nullrunden dabei? So hier etwas genauer. Danke
Felica
Da du nicht schreibst wann genau der Mutterschutz beginnt für Kind 2 und ab wann genau TZ, weil 5 Monate ist halt frei, zumal ich nicht weiß wie lange genau du schon krank bist, hier die Varianten. Müsstest du dann entsprechend korrigieren. Alles ohne Gewähr, ich würde da wohl zur EG-Kasse fahren und nicht beraten lassen ob das so stimmt. Nicht das es ein böses Erwachen gibt. Ist schon etwas komplizierter beim 2ten Fall. 1. Falls kein Krankengeld wegen Schwangerschaft, gilt auch bei BV August 2020. Ausklammerung wegen Geburt Juli 20 Ausklammerung wegen Mutterschutz Juni 20 evtl Ausklammerung wenn Mutterschutz noch im Juni beginnt, sonst TZ Mai 20 TZ April 20 TZ März 20 TZ Februar 20 TZ Januar 20 TZ Dezember 19 TZ November 19 TZ Oktober 19 TZ September 19 TZ August 19 TZ Juli 19 TZ Juni 19 TZ - nur wenn Juni 20 wegen Mutterschutz ausgeklammert wird. 2. Falls Krankengeld mit Schwangerschaftsbezug, müsstest du aber extra beantragen und nachweisen, das machen die nicht automatisch August 2020. Ausklammerung wegen Geburt Juli 20 Ausklammerung wegen Mutterschutz Juni 20 evtl Ausklammerung wenn Mutterschutz noch im Juni beginnt, sonst Ausklammerung wegen Krankengeld Mai 20 Ausklammerung wegen Krankengeld April 20 Ausklammerung wegen Krankengeld März 20 Ausklammerung wegen Krankengeld Februar 20 Ausklammerung wegen Krankengeld Januar 20 Ausklammerung wegen Krankengeld wenn dann schon 6 Wochen rum Dezember 19 TZ November 19 TZ Oktober 19 TZ September 19 TZ August 19 TZ Juli 19 TZ - gehe davon aus ab Juli hast du wieder gearbeitet Juni 19 TZ - nur wenn Juni 20 wegen Mutterschutz ausgeklammert wird, sonst 0 € oder TZ wenn schon im Juni mit Arbeit begonnen wurde Mai 19 0 € April 19 0 € März 19 Ausklammerung wegen EG Februar Ausklammerung wegen EG Januar Ausklammerung wegen EG Dezember 18 Ausklammerung wegen EG November 18 Ausklammerung wegen EG Oktober 18 Ausklammerung wegen EG September 18 Ausklammerung wegen EG August 18 Ausklammerung wegen EG Juli 18 Ausklammerung wegen EG Juni 18 Ausklammerung wegen EG Mai 18 Ausklammerung wegen EG April 18 Ausklammerung wegen EG/Mutterschutz März 18 Ausklammerung wegen EG/ Mutterschutz Februar 18 Ausklammerung wegen Mutterschutz Januar 18 VZ, oder wenn hier Mutterschutz für Kind 1 begonnen hat dann Ausklammerung Dezember 17 VZ November 17 VZ Oktober 17 VZ wenn Mutterschutz bereits im Januar 18 begonnen hat. Kannst du übrigens auch mit genauen Daten hier eingeben: https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html Da kann man auch Verschiebungen eingeben. Hier kannst du schauen wegen Krankengeld: https://www.smart-rechner.de/entgeltfortzahlung/rechner.php
PUSCHL0102
Ich danke dir sehr. Super du hat mir sehr geholfen. Ich bin dir sehr dankbar. Lg
Felica
Gerne doch. Aber wie gesagt, keine Gewähr.
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