Sarisieb
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im 2. Jahr meiner elternzeit, habe wieder mit 24 Std/Woche bei meinem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten und mich nebenbei mit einem Kleingewerbe angemeldet. Das ist allerdings noch im Aufbau, sodass ich bisher keinerlei Einnahmen hatte. Jetzt bin ich ungeplant wieder schwanger geworden und ich habe keinen blassen Schimmer wie mein zukünftiges Elterngeld berechnet wird. Können Sie mir dazu etwas sagen? Ich müsste nämlich zumindest ungefähr wissen, wo ich mich finanziell bewege, da sowohl ein neues Auto und eine Umzug in eine größere Wohnung mit dem Zuwachs nicht vermeidbar sind. Ich danke Ihnen schonmal ganz herzlich für Ihre Mühe. Liebe Grüße Sarah Schmitz
Hallo, entscheidend ist der Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Wenn Sie da auch erst mit ihrem Kleingewerbe angefangen haben, zählt der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, erst mal kurz die Umstände: Ich bin in einer Festanstellung und habe nebenbei ein Kleingewerbe angemeldet, das ich aber nur sehr spärlich betreibe. Jetzt planen wir demnächst ein Kind zu bekommen. Ich würde im Dezember eine Lohnerhöhung bekommen, außerdem ändert sich meine Steuerklasse im Juli/August auf die III. Nun zu meinen Fra ...
Hallo nochmal :) Ich habe mich entschieden das Kleingewerbe zu behalten und dieses Jahr noch so viel wie möglich damit zu erwirtschaften. Jetzt stellt sich mir nur die Frage wie das mit der Berechnung des Elterngeldes genau ist. Ich finde leider im Internet nicht die richtigen Antworten :( Ich nehme mein durchschnittliches Bruttogehalt von 2018 un ...
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hallo, Mein entbindungstermin ist Ende Juli 2022. Mein Kleingewerbe ist seit 2 Jahren angemeldet. Da ich da kaum einnahmen habe. Seit letztem Jahr verdiene ich mehr in meinem teilzeitjob. Ich will gern das bei der Berechnung des Elternsgeld die letzten 12 Monate berechnet werden. Ich habe gelesen das man ein kleingewerbe bis zu 60 Monate rückw ...
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Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
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