Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldberechnnung 2013

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldberechnnung 2013

kleineHexe02

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Hallo Frau Bader, ich habe mich was das Thema Elterngeld angeht schon belesen, bin mir aber nicht so ganz sicher... Also, ich wurde während der Elternzeit mit meiner Tochter wieder schwanger, kurz vor Ende der Elternzeit im August. Zwischen dem Ende der Elternzeit und dem jetzigen Beginn des Mutterschutzes habe ich nicht gearbeitet (ALG 1)... Ich habe nun in einem Fallbeispiel gelesen ( Elterngeld & Co) dass die Berechnungsgrundlage in diesem Falle ( kurze Geburten hinter einander) die Berechnung VOR der ersten Geburt genommen werden/ würde. Also würde ich in diesem Fall das gleiche Elterngeld bekommen plus Geschwisterbonus... Ist das richtig so? VLG Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wieviel Zeit liegt denn zwischen den Geburten? Liegt dazwischen nur 1 Jahr, wird als Berechnungsgrundlage das gleiche Einkommen genommen wie beim ersten Kind. Liegen 1,5 Jahre dazwischen, wird immer noch ein Großteil der Berechnungsgrundlage aus der Zeit vorm ersten Kind genommen. Liegen ca 2 Jahre oder mehr dazwischen, werden nur sehr wenige bis gar keine Monate aus der Zeit vor dem ersten Kind genommen. Gruß Sabine


kleineHexe02

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Hallo, es sind 8 Monate... VLG Anne


Mitglied inaktiv

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sind die 8 Monate wirklich zwischen den Geburten oder zwischen Ende EZ und Geburt des zweiten Kindes. Grundsätzlich werden IMMER die 12 Monate vor der Geburt eines Kindes zur Berechnung herangezogen. Wurde in dieser Zeit ALG, Krankengeld oder sonstiger Lohnersatz gezahlt, so zählen diese Monate voll als Berechnungsmonate, jedoch mit 0,-€ Monate die in dem 12 Monatszeitraum liegen in denen EG bezogen wurde (bezogen, NICHT ausgezahlt) oder in denen man schwangerschaftsbedingt weniger Lohn bekommen hat, zählen nicht, und werden dafür von weiter vorne - also meist von vor der ersten Geburt genommen. LG Sabine


SumSum076

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8 Monate zwischen den Geburten? Dann wird die komplette Berechnungsgrundlage vom ersten Kind herangezogen! Gruß Sabine


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