ET: 27.09.2013 Elternzeit ging bis September 2014

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ET: 27.09.2013 Elternzeit ging bis September 2014

Hallo, nein ich habe nach der Geburt meines zweiten Kindes ein Jahr Elternzeit genommen und danach bin ich wieder arbeiten gegangen, allerdings bin ich gleich nach der Elternzeit von 75 % Beschäftigung auf 50 % Beschäftigung herunter gegangen. Ich befinde mich momentan also in einem Arbeitsverhältnis von 50 % ausserhalb der Elternzeit und mein Problem ist das ich überwiegend am Wochenende arbeiten muß, also alle zwei Wochen Samstag und Sonntag arbeite, genauso wie eine Vollzeitkraft bei uns im Betrieb. Da ich nun aber seit ca. drei Monaten auch noch geteilte Dienste am Samstag und Sonntag arbeiten muß, also von 7-10.30 uhr und von 16-21 uhr und so auf eine Wochenendarbeitszeit an einem Wochenende von 17 Stunden komme und eine Vollzeitkraft 100 % Beschäftigung kommt mit ihrer Früh und Spätschicht am Wochenende auf eine Wochenendarbeitszeit von höchstens 14 Stunden, oder je nach Schicht auch nur auf eine Arbeitszeit von 12 oder nur 11 Stunden, finde ich ist das doch sehr ungerecht gegenüber mir als Teilzeitkraft. Zudem arbeite ich an den Wochentagen also von Montag bis Freitag genauso wie andere Mitarbeiter in ganzen Schichten und auch jeweils an jedem zweiten Wochenende, obwohl meine Urlaubstage mit 3,90 berechnet werden und bei einer Vollzeitkraft mit 8 Stunden. Hätte ich demnach nicht das Recht auf verkürzte Arbeitszeit am Wochenende sofern ich wie jede andere Vollzeitkraft jedes zweite Wochenende arbeiten muß oder wenn ich ansonsten was ich ja mache ganze schichten arbeite stünde es mir nicht zu als Teilzeitkraft wenigstens nur ein Wochenende im Monat zu arbeiten? Habe deshalb einen Antrag bei meiner Arbeitgeberin gestellt auf weiter reduzierung auf 40 % und auch die verteilung der einzelnen Stunden auf die Tage angegeben. Dieser wurde mündlich abgelehnt, zwar sagte sie ich kann jederzeit auf 40 % reduzieren, aber die Arbeitszeit in Früh und Spätschicht auf die einzelnen Tage zu verteilen, das wäre nur ihr recht und auch auf das zweite freie Wochenende hätte ich kein Recht. Selbst die geteilten Dienste die ja nur ich regelmässig arbeite und die anderen Mitarbeiter nicht damit wäre alles in Ordnung und sie dürfte mich weiterhin so planen wie sie es möchte. Vielen Dank fürs lesen, ich hoffe sie können mir einen Ratschlag geben, mit freundlichen Grüßen, Gaby Escher

von ichbinich2016 am 14.02.2016, 08:57



Antwort auf: ET: 27.09.2013 Elternzeit ging bis September 2014

Hallo, sorry, das kann ich nicht alles lesen. Bitte kurz fassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2016



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