Muckiii
Hallo! Die Verkürzung der Elternzeit wg erneuter Schwangerschaft wurde bei mir abgelehnt, da mein Kind in 2012 geboren ist und das BEEG wohl erst die Kinder ab 2013 berücksichtigt. Ist das richtig?
Hallo, ja.Ausnahme öff. Dienst Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Meinst du wirklich zum Beginn der Schwangerschaft - das ist nicht vorgesehen! Oder meinst du zum Beginn des Mutterschutzes? Dann liegst du richtig! Die Ablehnung ist nicht korrekt! Du kannst dich schon seit 2010 (Urteil Gießen) darauf beziehen! (und eigentlich sogar schon seit dem Kiiski-Urteil 2007.) Und das Gesetz ist dazu "schon" im Sep 2012 geändert worden: 28.09.2012 Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist durch Artikel 1 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10. September 2012 (BGBl. Teil I Nr. 42 Seite 1878 ff.) geändert worden. Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass § 16 Abs. 3 BEEG geändert wird. Hintergrund der Gesetzesänderung ist eine Anpassung der Gesetzeslage an eine Rechtsprechung des EuGH aus dem Jahr 2007 (Entscheidung vom 20. September 2007 Rs. C – 116/06). (http://www.kav-bremen.de/Aktuelles/Aenderung-des-Bundeselterngeld--und-Elternzeitgesetzes-BEEG) Gruß Sabine
Muckiii
Dankeschön für deine Antwort! Zu Beginn des Mutterschutzes. :-) Das habe ich auch aufgeführt... Das "BEEG-Vereinfachungsgesetz" ist wohl erst für Kinder ab 1.1.2013 maßgeblich und das alte Recht würde wohl noch bei meinem Fall greifen?!
SumSum076
Dann lad dir auf der Seite vom BMFSFJ die Broschüre Elterngeld und Elternzeit für Geburten vor dem 1.1.2013 herunter! Die ist vom März 2012. Auch schon dort steht auf Seite 76 Mitte, dass die EZ unterbrochen werden kann! Der AG kann dort auch gern anrufen, wenn er die Broschüre nicht versteht! Gruß Sabine
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