Vianess
Hallo, ich beziehe nun seit Juni 2013 Krankengeld (bin auch noch in einem ungekündigten Angestelltenverhältniss) Hatte im Juni eine weitere Knieop(die 9.) und habe auch ein künstliches Kniegelenk. Habe auch einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % und G. In der Medizinischen Reha (Feb. 2014) hat man mit mir einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gemeinsam gestellt, da man der Meinung war, dass mir dort mehr geholfen werden kann. Jetzt läuft dieses Verfahren über den Mdk, da der erste Antrag abgelehnt wurde und wir Widerspruch eingelegt haben (was wohl völlig normal bei der DRV wäre). Nun aber zu meiner Frage, bei mir wurde eine Schwangerschaft festgestellt. Wer ist im weiteren Verlauf für mich zuständig und wer zahlt weitere Leistungen für mich, während der Schwangerschaft und danach?
Hallo, wenn Sie arbeiten, geht das auch schwanger. Wenn nicht, hat das doch nichts mit der SchwS zu tun. Sie bekommen dann weiter KG Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du kannst doch dennoch arbeiten. Bis nach dem Mutterschutz wird es wie jetzt laufen. Danach 300€ Elterngeld und Kindergeld. Für den Rest ist der Vater des Kindes zuständig.
Vianess
Hallo Sternschnuppe, ich kann nun in Bezug auf mein Knie nicht arbeiten, deshalb bin ich ja nun schon seit dem letzten Jahr krank, und kann nicht einfach so zu meinem Arbeitgeber zurück gehen. Nicht eher bis alles geklärt ist, wie die rechtliche Situation aussieht. Meine Arbeit könnte ich nun , in Bezug auf die Schwangerschaft auch nicht wieder aufnehmen, da ich in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen arbeite, dort ist mit der Mitarbeitervertretung ausgehandelt worden, dass Frauen die Schwanger sind vom ersten Tag Ihrer Schwangerschaft in diesem Betrieb nicht mehr arbeiten dürfen.
Sternenschnuppe
Dann wirst Du im Rahmen Deines gültigen Vertrages ein Beschäftigungsverbot bekommen. Von daher finanzieller legaler Vorteil für Dich, da Du nach Ende der aktuellen Krankmeldung Dein altes Gehalt bekommst. Der AG bekommt es von der Krankenkasse wieder.
Vianess
Klingt alles positiv ( wäre auch mal ein Wunder nach all dem negativen), jedoch woher bekomme ich das sogenannte "Beschäftigungsverbot", also wer stellt mir sowas aus und du schreibst nach Ende der aktuellen Krankmeldung... wann genau meinst Du, denn im Moment ist da ja leider auf Grund des Antrag bei der DRV kein Ende zu definieren. Klares Ende wäre natürlich nach Ablauf der Krankengeldzahlung der Krankenkasse. ? Sorry wenn ich so viel Frage, aber zu diesem ganzen Thema kenn ich mich überhaupt nicht aus.
Vianess
Hallo Frau Bader, leider ist das nicht richtig , wenn ich arbeiten gehen würde und meinem Chef meinen Mutterpass vorlegen würde, müsste ich direkt nach Hause gehen, weil es in unserem Betrieb untersagt ist, schwanger, Menschen, die bis zu 150 kg wiegen können, aus dem Bett zu heben oder sonstigen Transfer einen Menschen mit Behinderung durchzuführen. Dies hatte ich schon in meinem vorherigen Beitrag erwähnt. Deshalb ja meine Frage meine Krankheit hat ist nicht heilbar, es geht bei mir eher um die Fragestellung, was in Bezug auf meine Schwangerschaft ratsam wäre. MFG Vianess
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