Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Während Krankengeldbezug schwanger

Frage: Während Krankengeldbezug schwanger

Sibu

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Hallo Frau Bader, ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin wegen Mobbing und burn out krankgeschrieben. Deswegen bin ich auch in psychologischer Behandlung und seit 1 Monat beziehe ich nun Krankengeld. Eine Rückkehr zu meinem derzeitigen Arbeitgeber ist aufgrund der belastenden Situation momentan unmöglich. Nun bin ich in der 6 SSW und frage mich was ich machen soll. Wenn mir der Gynäkologe ein Beschäftigungsverbot ausspricht (weil ich bereits eine Fehlgeburt hatte wegen des Mobbings und der Belastung) bekomme ich dann trotzdem wieder Gehalt von meinem AG oder muss ich, wie bisher, von meinem Hausarzt krankgeschrieben bleiben um weiter Krankengeld zu beziehen? Was ist hier der bessere Weg? Können Sie mir einen Rat geben? Herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei Mobbing kann man ein BV bekommen, dies führt zu voller Lohnzahlung. Aber ein BV kann man nur bekommen, wenn man ansonsten arbeitsfähig wäre. Ob das bei Ihnen zutrifft, kann ich nicht beurteilen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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BV mit voller Lohnfortzahlung durch den AG. Der bekommt es eh von der Kasse wieder.


Mitglied inaktiv

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IMO kein BV, sondern Krankengeld. Du bist ja eben krank und jetzt schwanger zusätzlich. Ein BV darf es nur geben wenn der Arbeitsplatz selbst gefährdent für dich ist, weil Du zB am Fließband arbeitest oder mit hochgiftigen Stoffen. Daneben gibt es noch das individuelle BV, bei dem die Gesudnheit des KIndes oder der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Mobbing kann auch ein Grund sein, ebenso Fehlgeburten. Aberm Du bist ja bereits wegen Mobbing in der Krankschreibung. Meinem Rechtsempfinden nach kämme eine Änderung der Krankschreibung in das - für dich bessere BV - so etwas wie Sozialbetrug gleich. Ich kann dad durchaus verstehen, nur müßtes Du IMO erst wieder fit und gesund sein, bevor Dir ein BV zustehen dürfte. Schau mal hier: http://www.aerzteblatt.de/archiv/134526/Beschaeftigungsverbote-in-der-Schwangerschaft-Nach-Recht-und-Gesetz


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