Können Elternbeiträge von 2012,2013,2014 noch verlangt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können Elternbeiträge von 2012,2013,2014 noch verlangt werden?

Hallo! Ich bin im letzten Jahr vom Kreis aufgefordert worden mein Einkommen für 2012,2013,2014 offen zu legen. Da meine Tochter in der Zeit nach der Schule den Hort besuchte. Mir wurde mitgeteilt das ich keine Beiträge zahlen muss,da ich unter der Gehaltsgrenze lag. Bin alleinerziehend.Mittlerweile ist sie in der 6. Klasse. Jetzt habe ich Bescheid bekommen, das ich für die Jahre zusammen 393€ zu rückwirkend zu zahlen habe und das alles bis zum 15.2. Ist das alles so rechtens? Wie lange kann man Beiträge zurück verlangen.? LG Ariane23

von Ariane23 am 18.01.2016, 20:44



Antwort auf: Können Elternbeiträge von 2012,2013,2014 noch verlangt werden?

Hallo, gab es denn vorher einen bescheid? Einen vorläufigen? Warum war die Abrechnung zunächst falsch? Man kann das nicht allgemein beantworten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2016



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