Hallo! Ich bin im letzten Jahr vom Kreis aufgefordert worden mein Einkommen für 2012,2013,2014 offen zu legen. Da meine Tochter in der Zeit nach der Schule den Hort besuchte. Mir wurde mitgeteilt das ich keine Beiträge zahlen muss,da ich unter der Gehaltsgrenze lag. Bin alleinerziehend.Mittlerweile ist sie in der 6. Klasse. Jetzt habe ich Bescheid bekommen, das ich für die Jahre zusammen 393€ zu rückwirkend zu zahlen habe und das alles bis zum 15.2. Ist das alles so rechtens? Wie lange kann man Beiträge zurück verlangen.? LG Ariane23
von Ariane23 am 18.01.2016, 20:44