Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Sterm85

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Ich bin derzeit in Elternzeit meines ersten Kindes die endet am 8.9.22 jetzt bin ich erneut schwanger meine frage wie viel elterngeld bekomme ich beim zweiten kind


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Ab Geburten vom 01.09.2021 an kann man auf die Ausklammerung verzichten. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB


mellomania

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wann ist kind 1 geboren? wie lange hast du elterngeld erhalten? wie lange läuft die elternzeit noch für kind1? wie lange hattest du elternzeit? ohne diese angaben kann dir das doch keiner beantworten..


Sterm85

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Das 1 Kind ist am 9.9.20 geboren und die elternzeit endet am 8.9.2022 Elterngeld hab ich 1jahr bekommen


mellomania

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du kannst 14 monate elterngeld ausklammern. das elterngeld von kind2 richtet sich nach dem verdienst der letzten 12 monate vor der geburt. hast du nicht gearbeitet, gehen alle monate ohne elterngeldbezug und ohne verdienst mit 0 in die berechnung mit rein. wann ist et? du kannst die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um zumindest im mutterschutz so bezahlt zu werden, wie vor der ez mit kind1


Sterm85

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Et ist 9.5.22


Sterm85

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Also heißt des ich bekomm fast kein elterngeld. Mir wurde immer gesagt wen man in dem ersten Jahr der elternzeit schwanger wird bekommt man das gleiche Elterngeld wie beim ersten


MamaausM

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Ja aber für das gleiche Elterngeld muss Kind 2 geboren sein, wenn Kind 1 ungefähr 16 Monate alt ist. Dann werden bis zu 14 Monate Elterngeld plus ausgeklammert und die Monate mit Mutterschaftsgeld. Jeder Monat später mindert das Elterngeld entsprechend wenn man nicht arbeitet


Nera

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Ne so stimmt das nicht...man kann die ersten 14 LM von Kind 1 ausklammern. D. h. wenn du in LM 15 von Kind eins bereits wieder im Mutterschutz gewesen wärst, würdest du wieder das selbe bekommen, bzw. sogar mehr wegen Geschwisterbonus. Alternativ hättest du, kannst du ja vllt immernoch, Teilzeit in Elternzeit arbeiten können um das EG von Kind 2 zu verbessern. Ansonsten wirst du wohl minimal mehr als den Basis Satz bekommen plus Geschwisterbonus. Manchmal ist es doch recht empfehlenswert sich vorher bissl zu informieren . Sonnige Grüße Nera


MamaausM

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Bei ET 5/22 Rate ich dir auch, die laufende Elternzeit zu einem Tag vor neuem Mutterschutz zu beenden. Nur dann gibt es das Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.


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