Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Eileen91

Beitrag melden

Wie oft kann man den Bezugszeitraum vom Elterngeld ändern lassen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, für die Zukunft beliebig. Für die Vergangenheit schwerlich. Steht im § 7 Abs. 2 BEG: Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Rechtlich gesehen so oft du willst, solange der Monat, den du ändern willst, noch nicht ausgezahlt wurde. Rückwirkende Änderungen sind nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich.


Eileen91

Beitrag melden

Das heißt die von der Elterngeldstelle können mir nicht sagen dass das nicht möglich ist weil ich es einmal geändert habe?


Dojii

Beitrag melden

Ja genau, solange alle deine Änderungen in der Zukunft liegen, dürfen die das nicht ablehnen. Der passende Abschnitt im Elterngeldgesetz findet sich in § 7 Abs. 2 S. 1 BEEG: "Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden." Und falls sie sich immer noch querstellen verweise auf die Richtlinien zum Elterngeld. Da ist das unter Punkt 7.2.1 sehr eindeutig geregelt: "Der Antrag auf Elterngeld kann bis zum Ende des Bezugszeitraums mehrfach ohne Angabe von Gründen geändert werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich darauf, für wie viele und für welche Monate der Antragsteller Elterngeld beansprucht. Die Möglichkeiten zur Antragsänderung bestehen für beide Eltern unabhängig voneinander. "


Eileen91

Beitrag melden

Ok danke


Eileen91

Beitrag melden

Sollte ich am besten gleich anrufen und sagen das ich es doch wieder anderst brauche oder soll ich damit lieber ein bisschen warten? Nicht das die nachher meinen warum ich das in so kurzer zeit wieder umändere.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...