Eileen91
Wie oft kann man den Bezugszeitraum vom Elterngeld ändern lassen?
Hallo, für die Zukunft beliebig. Für die Vergangenheit schwerlich. Steht im § 7 Abs. 2 BEG: Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden Liebe Grüße NB
Dojii
Rechtlich gesehen so oft du willst, solange der Monat, den du ändern willst, noch nicht ausgezahlt wurde. Rückwirkende Änderungen sind nur unter sehr speziellen Voraussetzungen möglich.
Eileen91
Das heißt die von der Elterngeldstelle können mir nicht sagen dass das nicht möglich ist weil ich es einmal geändert habe?
Dojii
Ja genau, solange alle deine Änderungen in der Zukunft liegen, dürfen die das nicht ablehnen. Der passende Abschnitt im Elterngeldgesetz findet sich in § 7 Abs. 2 S. 1 BEEG: "Die im Antrag getroffenen Entscheidungen können bis zum Ende des Bezugszeitraums geändert werden." Und falls sie sich immer noch querstellen verweise auf die Richtlinien zum Elterngeld. Da ist das unter Punkt 7.2.1 sehr eindeutig geregelt: "Der Antrag auf Elterngeld kann bis zum Ende des Bezugszeitraums mehrfach ohne Angabe von Gründen geändert werden (§ 7 Abs. 2 Satz 1). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich darauf, für wie viele und für welche Monate der Antragsteller Elterngeld beansprucht. Die Möglichkeiten zur Antragsänderung bestehen für beide Eltern unabhängig voneinander. "
Eileen91
Ok danke
Eileen91
Sollte ich am besten gleich anrufen und sagen das ich es doch wieder anderst brauche oder soll ich damit lieber ein bisschen warten? Nicht das die nachher meinen warum ich das in so kurzer zeit wieder umändere.
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