Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mia101984

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Hallo Frau Bader, Wielang muss ich wieder arbeiten um das komplette Elterngeld von meinen Arbeitslohn zu bekommen. Kurzer Überblick über mich: Geburt 1. Kind Juli 2020 Beschäftigungsverbot ab Dez. 2019 Elterngelplus bis Dez. 2021 1. Arbeitstag 01.01.2022 Vollzeit 39Std. Erzieherin im Kinderheim (Schichtarbeit) Wie lang müsste ich arbeiten um wieder das gleiche Elterngeld zu bekommen wie beim 1. Kind. Möchten gerne sobald wie möglich das 2. Kind. Da wir aber 2020 gebaut haben, wäre es toll wieder genau dieses Elterngeld zu bekommen. Zählt das Beschäftigungsverbot mit unter die Elterngeldberechnung? Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe! Lg Mia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


MamaausM

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Kind 1 Juli 20 bis dez 21 egplus Elterngeld bemisst sich wieder auf die 12 Monate vor Geburt. Allerdings hast du auch Elterngeld in diesem Zeitraum. Nämlich Aug und Sept 21. das ist der 14. Lebensmonat vom ersten Kind. Monate mit Mutterschaftsgeld werden auch ausgeklammert. Monat Okt bis dez 21 sind ohne Relevanz. Derzeit wärst du bei möglichen Beginn Mutterschutz im Februar 22 bei einer Mischung aus alten Zeitraum und 0€ Monaten. Nämlich nur bis sept 21. Deshalb sollten schon 12 komplette Lohn Abrechnungen vorliegen. Du hast später immer Monate mit keinem Einkommen. Ab Jan zählt dein normales Gehalt, auch bei einem BV


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