Sehr geehrte Frau Frau Bader,
Ich habe vor 12 Wochen K1 entbunden. Nun frage ich mich wie die Berechnung für das k2 Elterngeld funktioniert -
um das volle Elterngeld (Bemessung Gehalt wie bei k1) zu erhalten binnen 12 Monate "nur Schwanger" oder wirklich entbunden haben muss?
Vg
von
Mimami1987
am 26.11.2020, 02:02
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2020
Antwort auf:
Elterngeld
Für das gleiche Elterngeld muss das 2. Kind GEBOREN SEIN wenn k1 14 Monate alt ist. Solltest du egplus gewählt haben, sollte es 16 Monate alt sein.
Begründung: massgeblich sind ja wieder die 12 monate vor Geburt, wobei Monate mit Mutterschaftsgeld (es reicht ein Tag) als auch Monate mit Elterngeld längstens bis zum 14. Lebensmonat ausgeklammert und durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt werden.
Alles was danach kommt, zählt mit 0€, außer man arbeitet in Teilzeit in Elternzeit z.b.
Mitglied inaktiv - 26.11.2020, 06:43