Ht0807
Hallo, Ich habe am 08.07.2020 meine Zwillinge per Kaiserschnitt in der 38+ssw bekommen. Bis zum 10.10. (wenn ich mich nicht falsch erinnere) war ich im Mutterschutz Nun habe ich Freitag (31.10.) das erste mal Elterngeld bekommen für den Zeitraum 15.10.-07.11. Die Beamtin von der Elterngeldstelle sagte das dieses Geld für den oben genannten Zeitraum ist aber für den Monat November gedacht ist Und ich am 30.11./1.12. das nächste Geld bekomme für den Zeitraum 08.11.-07.12. das heißt ich bekomme „rückwirkend“ Geld Somit stellt sich bei mir die Frage warum? Ich hatte damals angerufen und sie sagte mir das ich am 1.11. Elterngeld für Oktober und November erhalte was ja leider jetzt nicht der Fall ist Ich hoffe ich konnte mich gut verständigen.. Vielleicht können sie mir helfen.. Liebste Grüße
Hallo, 1. Der Mutterschutz bei Mehrlingen ist 12 Wo. nach der Geburt + die Zeit, die sie zu früh kamen 2. EG wird in Lebensmonaten gezahlt. Bei Ihnen also Beginn jeweisl 08. des Monats bis zum 07. des Folgemonats. Wenn es MG gab, wird der jeweilige Monat gekürzt. 3. Die Auszahlung richtet sich nicht nach dem Lebensmonat, sondern nach der Behörde, zB nach Anfnagsbuchstaben. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist korrekt so. Elterngeld wird immer in Lebensmonaten bewilligt und gezahlt (nicht in Kalendermonaten!). Im Fall deiner Zwillinge also immer vom 08. eines Monats bis zum 07. des nächsten Monats. Durch deinen Mutterschutz blieb für die erste Zahlung also nur der Zeitraum 15.10 bis 07.11. Daher der geringere Betrag. Den Rest hast du ja bereits von Krankenkasse und Arbeitgeber erhalten - zu wenig Geld hast du also faktisch nicht bekommen. Zahltermin ist in deinem Fall wohl immer der 1., egal wann deine Kinder geboren wurden. Da deine Kinder Anfang des Monats geboren wurde, bekommst du dein Geld also rückwirkend. Wären sie Anfang des Monats geboren, würdest du es im voraus bekommen. Das ist einfach gesetzlich so festgelegt worden, da keine besonderen Grund.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld