Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Ht0807

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Hallo, Ich habe am 08.07.2020 meine Zwillinge per Kaiserschnitt in der 38+ssw bekommen. Bis zum 10.10. (wenn ich mich nicht falsch erinnere) war ich im Mutterschutz Nun habe ich Freitag (31.10.) das erste mal Elterngeld bekommen für den Zeitraum 15.10.-07.11. Die Beamtin von der Elterngeldstelle sagte das dieses Geld für den oben genannten Zeitraum ist aber für den Monat November gedacht ist Und ich am 30.11./1.12. das nächste Geld bekomme für den Zeitraum 08.11.-07.12. das heißt ich bekomme „rückwirkend“ Geld Somit stellt sich bei mir die Frage warum? Ich hatte damals angerufen und sie sagte mir das ich am 1.11. Elterngeld für Oktober und November erhalte was ja leider jetzt nicht der Fall ist Ich hoffe ich konnte mich gut verständigen.. Vielleicht können sie mir helfen.. Liebste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Mutterschutz bei Mehrlingen ist 12 Wo. nach der Geburt + die Zeit, die sie zu früh kamen 2. EG wird in Lebensmonaten gezahlt. Bei Ihnen also Beginn jeweisl 08. des Monats bis zum 07. des Folgemonats. Wenn es MG gab, wird der jeweilige Monat gekürzt. 3. Die Auszahlung richtet sich nicht nach dem Lebensmonat, sondern nach der Behörde, zB nach Anfnagsbuchstaben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Das ist korrekt so. Elterngeld wird immer in Lebensmonaten bewilligt und gezahlt (nicht in Kalendermonaten!). Im Fall deiner Zwillinge also immer vom 08. eines Monats bis zum 07. des nächsten Monats. Durch deinen Mutterschutz blieb für die erste Zahlung also nur der Zeitraum 15.10 bis 07.11. Daher der geringere Betrag. Den Rest hast du ja bereits von Krankenkasse und Arbeitgeber erhalten - zu wenig Geld hast du also faktisch nicht bekommen. Zahltermin ist in deinem Fall wohl immer der 1., egal wann deine Kinder geboren wurden. Da deine Kinder Anfang des Monats geboren wurde, bekommst du dein Geld also rückwirkend. Wären sie Anfang des Monats geboren, würdest du es im voraus bekommen. Das ist einfach gesetzlich so festgelegt worden, da keine besonderen Grund.


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