Ht0807
Hallo, Ich habe am 08.07.2020 meine Zwillinge per Kaiserschnitt in der 38+ssw bekommen. Bis zum 10.10. (wenn ich mich nicht falsch erinnere) war ich im Mutterschutz Nun habe ich Freitag (31.10.) das erste mal Elterngeld bekommen für den Zeitraum 15.10.-07.11. Die Beamtin von der Elterngeldstelle sagte das dieses Geld für den oben genannten Zeitraum ist aber für den Monat November gedacht ist Und ich am 30.11./1.12. das nächste Geld bekomme für den Zeitraum 08.11.-07.12. das heißt ich bekomme „rückwirkend“ Geld Somit stellt sich bei mir die Frage warum? Ich hatte damals angerufen und sie sagte mir das ich am 1.11. Elterngeld für Oktober und November erhalte was ja leider jetzt nicht der Fall ist Ich hoffe ich konnte mich gut verständigen.. Vielleicht können sie mir helfen.. Liebste Grüße
Hallo, 1. Der Mutterschutz bei Mehrlingen ist 12 Wo. nach der Geburt + die Zeit, die sie zu früh kamen 2. EG wird in Lebensmonaten gezahlt. Bei Ihnen also Beginn jeweisl 08. des Monats bis zum 07. des Folgemonats. Wenn es MG gab, wird der jeweilige Monat gekürzt. 3. Die Auszahlung richtet sich nicht nach dem Lebensmonat, sondern nach der Behörde, zB nach Anfnagsbuchstaben. Liebe Grüße NB
Dojii
Das ist korrekt so. Elterngeld wird immer in Lebensmonaten bewilligt und gezahlt (nicht in Kalendermonaten!). Im Fall deiner Zwillinge also immer vom 08. eines Monats bis zum 07. des nächsten Monats. Durch deinen Mutterschutz blieb für die erste Zahlung also nur der Zeitraum 15.10 bis 07.11. Daher der geringere Betrag. Den Rest hast du ja bereits von Krankenkasse und Arbeitgeber erhalten - zu wenig Geld hast du also faktisch nicht bekommen. Zahltermin ist in deinem Fall wohl immer der 1., egal wann deine Kinder geboren wurden. Da deine Kinder Anfang des Monats geboren wurde, bekommst du dein Geld also rückwirkend. Wären sie Anfang des Monats geboren, würdest du es im voraus bekommen. Das ist einfach gesetzlich so festgelegt worden, da keine besonderen Grund.
Ähnliche Fragen
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Die letzten 10 Beiträge
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld