MagdaSopp
Hallo Frau Bader, Ich bin im Moment schwanger mit Zwillingen diese haben ET 1.12.2020 mein Sohn wurde am 13.10.2018 geboren, ich habe von dort an bis 8.12.18 von der Privaten KK Krankentagegelde als Mutterschaftsersatzleistungen bekommen. Elterngeld hatte ich von 13.10.18 bis 12.08.2020, die ersten 2 Monate Basis dann Plus. Vor dem Bezug von Elterngeld von meinem Sohn war ich Selbständig bis zum 31.12.2018 danach in Teilzeit angestellt. Können sie mir sagen welcher Zeitraum bei der neuen Elterngeldberechnung für mich relevant ist.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Felica
Mit ET 1.12.20 beginnt der Mutterschutz im Oktober, damit fallen Oktober, November und Dezember heraus. Also wären die Monate Oktober19-September 20 die Basis für das EG. Da du aber dort noch EG für deinen Sohn bekommen hast, bei dem du bis zu 14 Monate ausklammern darfst, fallen die Monate Oktober19-Dezember19 raus und werden durch Monate von vor deinem ersten Kind genommen. Da du dort noch selbstständig warst, könnte es passieren das die wieder das Jahr 2017 nehmen wollen. Würde ich bei der EG-Kasse abklären.
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