Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Dessiree

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Hallo Frau Bader, Mein Mann und ich haben ein paar schwierige Fragen zu Elterngeld und Elternzeit. Unsere Tochter kommt im August zur Welt (ET 15.8.). Ich nehme dann 16 Monate Elternzeit, von welchen ich 12 Monate Basiselterngeld beziehen möchte. Bei meinem Mann ist es etwas komplizierter. Er hat gerade sein Medizinstudium beendet, ist bis Ende September noch als Student eingeschrieben und tritt eine Stelle als Arzt voraussichtlich am 1.10. an (der Arbeitsvertrag sollte in den nächsten Tagen eintreffen). Die Frage ist nun, wie wir die Elternzeit und das Elterngeld am besten legen. Da er ja vor Geburt kein Einkommen hatte, wird er ohnehin nur die 300€ Mindestbetrag erhalten. Unsere Idee war, dass er den ersten Lebensmonat des Kindes Elterngeld beantragt, also während er noch als Student eingeschrieben ist, und dann nochmal später im Laufe des ersten Lebensjahres unserer Tochter. Wann müsste er dann diesen zweiten Monat Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen? Theoretisch muss man ja mit dem ersten Antrag die ersten zwei Lebensjahre festlegen, aber der erste Monat hätte ja mit dem Arbeitgeber eigentlich nichts zu tun. Und kann er nur diesen einen Monat im Rahmen der Beschäftigung nehmen, wenn er den ersten vor Beginn der Beschäftigung nimmt? Schließlich müssen ja von einem Elternteil mindestens zwei Monate genommen werden. Inwiefern muss er als Student überhaupt Elternzeit beantragen, um Elterngeld zu bekommen? Und muss er die Bestätigung vom Arbeitgeber gleich dem Antrag auf Elterngeld beilegen? Selbstverständlich wäre es geschickter erst nach der Probezeit Elternzeit zu beantragen. Alternativ hatten wir überlegt, dass er vor Antritt der Beschäftigung kein Elterngeld beantragt, sondern einfach zu einem späteren Zeitpunkt (also beim neuen Arbeitgeber) 2 Monate nimmt, welche er dann ja erst 7 Wochen vor Antritt beantragen müsste. Allerdings wäre das nur eine Notlösung, da er aus finanziellen Gründen eben doch lieber einen Monat vor Antritt der Beschäftigung nehmen würde. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um Elterngeld zu bekommen, muss er mindestens zwei Monate nehmen. Ob es sinnvoll ist, nach Abschluss des Studiums als Berufsanfänger direkt in Elternzeit zu gehen, sei dahingestellt. Da er zum Zeitpunkt der Geburt ja noch nicht im Arbeitsverhältnis steht, kann er die Elternzeit erst später beantragen. Liebe Grüße NB


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