Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Lydia0000

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Hallo Frau Bader, ich möchte gerne Elterngeld Plus in Anspruch nehmen. Jetzt habe ich öfter gelesen das man maximal die Hälfte des Elterngeldes bekommt. Mich wundert warum es dabei immer "maximal" oder "höchstens" heißt. Kann es etwa sein dass ich weniger als die Hälfte bekomme? Ich habe es bisher eigentlich so verstanden, dass wenn ich einen Monat Elterngeld in zwei Elterngeld Plus teile, das Geld auch einfach auf zwei Monate verteilt wird? Dann habe ich noch die Frage ob es richtig ist dass ich zum beantragen des Elterngeldes oder Kindergeldes eine Steuer Nr brauche(also vom vorjahr eine Steuererklärung gemacht haben muss - falls der Begriff Steuer Nr falsch ist) . Das hat mir eine Dame von Pro familia bei einer Beratung so gesagt. Ich habe aber jetzt öfter gelesen dass dies nur selbständige /freiberufliche betrifft beim Elterngeld , das bin ich aber nicht. Können sie mir sagen was richtig ist, ich weiß auch nicht mehr ob die Dame das vielleicht aufs Kindergeld bezogen hatte und ich was durcheinander werfe. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der Regel nicht. Am besten rechnen Sie es für sich selber individuell aus: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/online-rechner Liebe Grüße NB


cube

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Jeder hat eine Steuer-Ident-Nr. - sogar dein Kind, obwohl es noch nie eine Steuerklärung gemacht hat.


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