AlisaKristin
Guten Tag Frau Bader, ich bekomme im September mein erstes Kind. Geplant sind zwei Jahre Elternzeit mit Elterngeld Plus. Nach 6 Monaten würde ich wieder Teilzeit arbeiten. Wie würde sich das Elterngeld für ein zweites Kind berechnen, wenn dieses zb im September 2022 auf die Welt kommen würde? Viele Grüße
Hallo, nach den letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit EG bis zum 14 LM des ersten Kindes und Monate mit MG Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wie beim ersten Kind. Die 12 Monate vor Geburt sind maßgeblich. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Und Monate mit Elterngeld auch, dies aber nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Alles danach zählt. In deinen Fall dann das Teilzeitgehalt.
AlisaKristin
Vielen Dank! Und wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld? Das muss ich beantragen, sonst erhalte ich kein Geld während dem Mutterschutz??? Und es ersetzt dann praktisch die ersten beiden Elterngeldmonate?? Dh ich müsste die ersten beiden Monate Elterngeld nehmen und danach dann Elterngeldplus?
Felica
Für das neue EG gelten wieder die 12 Monate vor Geburt. Die monate wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast werden ausgeklammert. Wie jetzt auch. EG wird längstens 14 Monate berücksichtigt. Diese 14 Monate werden also von vor dem ersten Kind genommen. Ab dem 15ten Monat wird dann das TZ-Gehalt berücksichtigt. Zum neuen Mutterschutz solltest du die laufende EZ beenden und würdest dann das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Da das aber mit dem EG verrechnet wird und in dem Falle des du in TZ mit EG Plus arbeitest eine Änderung auf Basis nachteilig sein könnte würde ich dir zu einen anderen Plan raten. Nimm 2 Jahre EZ und die ersten 6 Monate Basis-EG. Die letzten 6 Monate dann in EG Plus. Rechne aus wie viel du ohne Abzüge beim EG Plus dazu verdienen darfst. Wenn das EG Plus durch ist könntest du auf bis zu 30 Std TZ aufstocken. Sofern dann nicht eh schon dein neuer Mutterschutz beginnt. Sollte es schneller klappen mit der schwangerschaft empfehle ich das dein Mann überlegt in der Zeit wo du in den Mutterschutz gehst möglich restliche EG Monate von dir zu übernehmen Plus seine beiden. Setzt aber voraus er hatte bis dahin noch keine EZ - weil man sich für 2 Jahre festlegen muss - oder er hat einen kulanten AG. So ist er zur Geburt des 2ten daheim und ihr nutzt das EG komplett aus. Solltest du bereits schwanger sein bevor du wieder startest würde ich dir empfehlen auf die TZ-Tätigkeit zu verzichten. Es bringt dir jedenfalls keine Vorteile wegen EG für Kind 2. Und schwanger mit säugling daheim ist kein Pappenstiel.
drosera
Hallo, bei einem geplanten Abstand von 24 Monaten richtet sich das neue Elterngeld vorrangig nach dem Teilzeitgehalt. So wie diesmal wird es dann nicht ausfallen. Um wieder auf das erste Elterngeld zu kommen, ist ein Abstand von ca 13-15 Monaten besser.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld