Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

AlisaKristin

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Guten Tag Frau Bader, ich bekomme im September mein erstes Kind. Geplant sind zwei Jahre Elternzeit mit Elterngeld Plus. Nach 6 Monaten würde ich wieder Teilzeit arbeiten. Wie würde sich das Elterngeld für ein zweites Kind berechnen, wenn dieses zb im September 2022 auf die Welt kommen würde? Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach den letzten 12 Mo vor der Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit EG bis zum 14 LM des ersten Kindes und Monate mit MG Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wie beim ersten Kind. Die 12 Monate vor Geburt sind maßgeblich. Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert. Und Monate mit Elterngeld auch, dies aber nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes. Alles danach zählt. In deinen Fall dann das Teilzeitgehalt.


AlisaKristin

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Vielen Dank! Und wie läuft das mit dem Mutterschaftsgeld? Das muss ich beantragen, sonst erhalte ich kein Geld während dem Mutterschutz??? Und es ersetzt dann praktisch die ersten beiden Elterngeldmonate?? Dh ich müsste die ersten beiden Monate Elterngeld nehmen und danach dann Elterngeldplus?


Felica

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Für das neue EG gelten wieder die 12 Monate vor Geburt. Die monate wo du Mutterschaftsgeld bekommen hast werden ausgeklammert. Wie jetzt auch. EG wird längstens 14 Monate berücksichtigt. Diese 14 Monate werden also von vor dem ersten Kind genommen. Ab dem 15ten Monat wird dann das TZ-Gehalt berücksichtigt. Zum neuen Mutterschutz solltest du die laufende EZ beenden und würdest dann das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Da das aber mit dem EG verrechnet wird und in dem Falle des du in TZ mit EG Plus arbeitest eine Änderung auf Basis nachteilig sein könnte würde ich dir zu einen anderen Plan raten. Nimm 2 Jahre EZ und die ersten 6 Monate Basis-EG. Die letzten 6 Monate dann in EG Plus. Rechne aus wie viel du ohne Abzüge beim EG Plus dazu verdienen darfst. Wenn das EG Plus durch ist könntest du auf bis zu 30 Std TZ aufstocken. Sofern dann nicht eh schon dein neuer Mutterschutz beginnt. Sollte es schneller klappen mit der schwangerschaft empfehle ich das dein Mann überlegt in der Zeit wo du in den Mutterschutz gehst möglich restliche EG Monate von dir zu übernehmen Plus seine beiden. Setzt aber voraus er hatte bis dahin noch keine EZ - weil man sich für 2 Jahre festlegen muss - oder er hat einen kulanten AG. So ist er zur Geburt des 2ten daheim und ihr nutzt das EG komplett aus. Solltest du bereits schwanger sein bevor du wieder startest würde ich dir empfehlen auf die TZ-Tätigkeit zu verzichten. Es bringt dir jedenfalls keine Vorteile wegen EG für Kind 2. Und schwanger mit säugling daheim ist kein Pappenstiel.


drosera

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Hallo, bei einem geplanten Abstand von 24 Monaten richtet sich das neue Elterngeld vorrangig nach dem Teilzeitgehalt. So wie diesmal wird es dann nicht ausfallen. Um wieder auf das erste Elterngeld zu kommen, ist ein Abstand von ca 13-15 Monaten besser.


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