Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich lese immer wieder von Einmalauszahlungen von Elterngeld. Nun fragte ich die örtliche Elterngeldstelle und diese sagte mir, dass das niemals möglich sei und das Gesetz das in keinem Fall vorsehe. Ich würde gerne wissen wo genau das geregelt ist und ob das stimmt. Wenn es nicht stimmt, unter welchen Voraussetzungen ginge es? Meine Tochter ist 11 Monate alt und ich habe bis sie 20 Monate alt ist eg +. Das würde ich mir am liebsten wenn sie 1 Jahr alt ist auszahlen lassen. Vielen Dank Milla


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da ist die Frage, welchen Namen man dem Kinde gibt. Sie können von EG Plus auf Basis Eg umstellen und bekommen den Restbetrag dann auf einmal ausgezahlt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Du kannst bei Elterngeld Plus Bezug rückwirkend auf Basiselterngeld wechseln. Sprich wenn dein Kind 1 Jahr alt ist, wandelst du auf 12 Monate Basiselterngeld um und bekommst alles, was an Elterngeld Plus eigentlich noch offen ist, in einer Summe ausgezahlt. Das ist letztlich aber keine Einmalauszahlung, sondern eine Änderung deiner Bezugsmonate, was wiederum zu einer anderen Auszahlungsvariante führt. Tatsächliche Einmalauszahlungen sind im Elterngeld tatsächlich nicht möglich, da du ja für jeden einzelnen Bezugsmonat alle Voraussetzungen erfüllen musst, um überhaupt Geld zu bekommen.


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