Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

CAF

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Hallo, Mein Kind wurde am 28.5.18 geboren,werde auch 12 Monate Basiselterngeld beziehen und werde mit meinem Partner 2 weitere Monate zu Hause bleiben, da wir die Partnermonate in Erwägung gezogen haben. insgesamt bleibe ich 14 Monate Zuhause, danach gehe ich Vollzeit arbeiten. Mein Partner kriegt die 2 Vatermonate Elterngeld bezahlt, ich nicht. Nun haben wir ein 2. Kind geplant. Welche Monate werden bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert? Werden der 13. und 14. Monat mit 0€ berechnet für mein nächstes Elterngeld? Oder wird es auch ausgeklammert, da mein Partner sich die Vatermonate genommen hat? Hat man noch die Möglichkeit das Elterngeld so zu beziehen, dass die Monate 13. und 14. bei einer erneuten Schwangerschaft ausgeklammert werden? Z.B. Wenn ich Elterngeld plus auf die Monate 11,12,13 und14 aufteile würden die dann doch noch ausgeklammert werden? Oder müsste ich nach der Elternzeit wieder 14 Monate warten, damit mir danach alle Monate komplett berechnet werden? Danke im Voraus VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, am besten beantragen Sie es so, dass Sie es 14 Mo. nehmen. Dann wird die Zeit ausgeklammert. Es kommt dann eben auf den ET an Liebe Grüße NB


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