Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Sockentaucherin

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Schönen Guten Tag, ich hätte eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Mitte Januar habe ich meinen Sohn bekommen und 1 Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt. Nun haben wir uns dazu entschlossen ein weiteres Jahr Elternzeit zu beantragen welches vom AG auch genehmigt wurde. Nun ist es ja so, dass ich dann ab Mitte Januar 2019 kein Elterngeld mehr bekomme. Wir wollen aber gerne ein 2. Kind und verhühten bereits nicht mehr. Wenn ich nun nächstes Jahr in der Elternzeit mein 2. Kind bekommen sollte, wie errechnet sich dann das neue Elterngeld? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen für das EG die letzten 12 Mo vor der Geburt - Monate mit MG u Eg von Kind 1 (bis zum 14 LM) werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


malini

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Kommt drauf an, wie schnell sich Kind 2 ankündigt. Sinnvoll wäre es, das Elterngeld noch aufsplitten zu lassen (also aus 2 Basismonaten 4 EG-Plus machen), dann werden nämlich 14 Monate ausgeklammert. Wenn du das nicht machst und nicht arbeitest, hast du von Februar bis zu dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt Monate, die mit 0 Euro berechnet werden. Du bekommst aber dann noch den Geschwisterbonus bis das erste Kind 3 ist.


Sockentaucherin

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Ahhh - ok. Daaaanke für die Antwort. Konkret ist er am 13.01.18 geboren. Wenn ich jetzt also noch das Elterngeld plus beantrage und somit 14 Monate habe - bedeutet das was genau? Was wird im Mutterschutz berücksichtigt? Hab gerade nen Knoten im Hirn :-(


Sockentaucherin

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Wird im Fall, dass wir Elterngeld plus beantragen dann 14 Monate + Mutterschutz also 6 Wochen vor der Geburt in der Betrachtung ausgeklammert oder nur die 14 Wochen? Herzlichen Dank


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