Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Kornblume2016

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Hallo Frau Bader, ich arbeite noch bis Ende April Teilzeit in Elternzeit, dann arbeite ich Vollzeit. Ich bin derzeit schwanger und mein Mutterschutz beginnt im Juni. Zählt mein Gehalt aus der Teilzeitarbeit in Elternzeit mit bei der Berechnung des Elterngeldes? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ohne Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat). Liebe Grüße NB


malini

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Ja. Wie alt ist denn Kind 1?


Kornblume2016

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14 Monate. Elterngeld bekomme ich nicht mehr


Kornblume2016

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Ich habe nur das Basiselterngeld über 12 Monate bekommen


Dojii

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Also, theoretisch zählen wieder die letzten 12 Monate vor Beginn deiner neuen Mutterschutzfrist. Um dich besser zu stellen, kann man hier evtl. den Monat, in dem die Schutzfrist beginnt, mit reinnehmen. Der Geburtsmonat wird generell nicht berücksichtigt. Jetzt guckt die Elterngeldstelle, in welchen Monaten du von diesen 12 Monaten noch Elterngeld für dein anderes/erstes Kind bekommen hast. Diese Monate werden nun sozusagen gelöscht und durch Monate ersetzt, in denen du vor Geburt deines ersten Kindes noch "normal" gearbeitet hast (und die bei dessen Elterngeld damals berücksichtigt wurden). Bei Monaten nur mit Elternzeit ohne Elterngeld wird "nur" das Teilzeiteinkommen berücksichtigt. . Je schneller das zweite Kind kommt, umso mehr Monate kann man auf diese Weise durch alte Lohnabrechnungen ersetzen und umso höher wird das Elterngeld für das zweite Kind.


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