Hallo Frau Bader, ich arbeite noch bis Ende April Teilzeit in Elternzeit, dann arbeite ich Vollzeit. Ich bin derzeit schwanger und mein Mutterschutz beginnt im Juni. Zählt mein Gehalt aus der Teilzeitarbeit in Elternzeit mit bei der Berechnung des Elterngeldes? Vielen Dank!
von
Kornblume2016
am 04.01.2018, 14:28
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt,
ohne Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2018
Antwort auf:
Elterngeld
Ja. Wie alt ist denn Kind 1?
von
malini
am 04.01.2018, 17:34
Antwort auf:
Elterngeld
14 Monate. Elterngeld bekomme ich nicht mehr
von
Kornblume2016
am 04.01.2018, 23:13
Antwort auf:
Elterngeld
Ich habe nur das Basiselterngeld über 12 Monate bekommen
von
Kornblume2016
am 04.01.2018, 23:17
Antwort auf:
Elterngeld
Also, theoretisch zählen wieder die letzten 12 Monate vor Beginn deiner neuen Mutterschutzfrist.
Um dich besser zu stellen, kann man hier evtl. den Monat, in dem die Schutzfrist beginnt, mit reinnehmen. Der Geburtsmonat wird generell nicht berücksichtigt.
Jetzt guckt die Elterngeldstelle, in welchen Monaten du von diesen 12 Monaten noch Elterngeld für dein anderes/erstes Kind bekommen hast.
Diese Monate werden nun sozusagen gelöscht und durch Monate ersetzt, in denen du vor Geburt deines ersten Kindes noch "normal" gearbeitet hast (und die bei dessen Elterngeld damals berücksichtigt wurden).
Bei Monaten nur mit Elternzeit ohne Elterngeld wird "nur" das Teilzeiteinkommen berücksichtigt. .
Je schneller das zweite Kind kommt, umso mehr Monate kann man auf diese Weise durch alte Lohnabrechnungen ersetzen und umso höher wird das Elterngeld für das zweite Kind.
von
Dojii
am 05.01.2018, 07:35