Schnickbuh
Hallo,
Gesundes neues Jahr wünsche ich Ihnen
Mein Kind wurde im Juli 2016 geboren .
Ich habe bis Nov 2016 Elterngeld bekommen .
Bin jetzt noch in Elternzeit zu Hause .
Wir planen unser nä Kind .
Was würde ich an Elterngeld bekommen ?
Wie wird es berechnet wegen der Elternzeit ?
Wäre es sinnvoll noch ein paar Monate zu arbeiten vor der nä SS ?
Um mehr Elterngeld zu bekommen ?
Wir werden die Monate ohne Elterngeld in der Elternzeit dann berechnet ?
Lieben Dank für Ihre Antwort
Hallo, wieso haben Sie nur so kurz EG bekommen? Kann nur sein, wenn Ihr Mann die anderen Monate in Anspruch genommen hat. Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Sie sollten am besten die EZ bis zum Beginn verlängern, es sei denn, Sie wollen die kurze Zeit arbeiten Liebe Grüße, NB
Andrea6
Wenn du bis zur nächsten Geburt nicht arbeitest bekommst du nur den Grundbetrag von 300€ an Elterngeld, plus 75€ für das unter 3jährige Geschwisterkind. Jeder Monat mit Einkommen erhöht das Elterngeld entsprechend; es zählt jeweils das Einkommen 12 Monate vor der Geburt. Warum hast du nur 4Monate Elterngeld bekommen?
Schnickbuh
Sorry muss heißen bis November 2017 Elterngeld bekommen..
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