Hallo Frau Bader.
Heute bekam ich den Bescheid vom Elterngeld.
Nun ist es so, das ich 100€ monatlich betriebliche Altersvorsorge habe die ja auf das brutto angerechnet wird, aber wieder abgezogen (also diese bAV Umwandlung)
Jetzt hat die Elterngeldstelle aber die 100€ jeweils von meinem Bruttogehalt abgezogen!
Also ich habe 1240€ brutto und die Elterngeldstelle macht 1140€ draus!
Ist das rechtens????
Das ist doch mein privates Geld was ich da für die betriebliche Altersvorsorge mache.
von
Jenny612
am 22.08.2017, 19:15
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
leider zu Recht.
Der Teil des Gehalts, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, zählt nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung. Das hat das Bundessozialgericht (AZ: B 10 EG 9/08 R) entschieden und darauf hingewiesen, dass steuerfreie Einkünfte bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt werden dürften. Die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge seien aber steuerfrei und können damit nicht berücksichtigt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2017