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Hallo Frau Bader Wie ist es am Sinnvollsten? Ich verdiene Brutto 3500, mein Mann auch Angestellter 2500 Brutto. Zum Erhalt meines Arbeitsplatz nehme ich 1 Jahr Elternzeit. Er möchte 2 Monate nehmen damit wir 14 Monate Anspruch auf Elterngeld haben. 1. Ab wann läuft Elterngeld (ab Geburt oder nach Mutterschutz?) und bis wann Mutterschutzgeld? 2. Bekommen wir mehr raus wenn er die ersten beiden Monate Elternzeit nimmt wo ich noch in Mutterschutz bin oder spielt es bei der Anrechnung keine Rolle? 3. Wenn Elternzeit ab Geburt läuft bin ich gezwungen ein Jahr Elternzeit zu nehmen und das Mutterschutzgeld mit dem Elterngeld zu verrechnen? Wenn ich erst nach dem Mutterschutz Elternzeit nehme ist meine Stelle dann weg, weil ich über ein Jahr nach Geburt erst zurück komme quasi am 14. Monat des Kindes? Lg
Hallo, 1. Das Elterngeld läuft ab der Geburt, sie können gemeinsam 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Tatsächlich werden Ihnen aber immer die beiden Monate, in denen sie Mutterschaft Geld bekommen haben, angerechnet. Tatsächlich bleiben somit zwölf Monate zum verteilen 2. Auch wenn Sie keine Elternzeit beantragen, wenn Ihnen diese beiden Monate angerechnet 3. Das geht nicht. Liebe Grüße NB
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