Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Hanybany

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Guten Abend Frau Bader.ich möchte sie fragen wieviel Geld mir zusteht wenn ich während der Elternzeit schwanger bin.ich habe das elterngeld für 2 jahre beanteagt.das elterngeld geht zum 18.4.2017 zu ende.ab da musste ich wieder arbeiten gehen aber in der zeitpunk werde ich cca in 14 Woche schwanger. Die frage ist.was soll ich jetzt machen?ich habe eine arbeitstelle als teilzeit kraft, aber in andere stadt, da ich umgezogen bin und habe keinerlei Möglichkeit da hin zu fahren,soll ich jetzt kündigen,oder soll ich weiter beschäftigt bleiben da ich erneut schwanger bin aber noch nicht so weit dass es für mutterschutz reicht?bitte um ihre Rat. Danke voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ja noch Elternzeit übrig, wenn Sie nicht kündigen wollen können Sie die Elternzeit verlängert bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Dann bekommen Sie volles Mutterschaftsgeld. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist hierfür nicht erforderlich. Liebe Grüße NB


chrissicat

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Verstehe ich nicht. Ob du in Teilzeit arbeiten kannst oder nicht, hat doch mit der erneuten Schwangerschaft nichts zu tun. Du hast 3 Möglichkeiten: entweder trittst du deine Arbeitsstelle wieder ab oder du verlängerst deine Elternzeit (Achtung: 7-Wochen-Frist beachten) oder du bittest um Aufhebung deines Arbeitsvertrages, denn um zum Ende der Elternzeit zu kündigen hättest du eine Frist von drei Monaten einhalten müssen.


Mitglied inaktiv

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Wenn Du nicht schleunigst wieder Einkommen erzielst, wird das lediglich der Mindestsatz Elterngeld in Höhe von 300 Euro.


malini

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Wenn du wegen der Entfernung nicht arbeiten kannst, musst du kündigen- egal ob schwanger oder nicht. Beschäftigt bleiben kannst du nur, wenn du auch arbeitest - außer, die beantragst (fristgerecht) das 3. Jahr Elternzeit. Wenn du nicht arbeitest, bekommst du 300 Euro Elterngeld und 75 Euro Bonus bis Kind 1 3 ist.


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