Alex0204
Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen. Wir wünschen uns ein zweites Kind. Am 30.11.15 ist unsere Tochter geboren. Nun sind die 12 Monate fast vorbei- es ist doch richtig, dass wir hier das gleiche Eltern Geld erhalten hätten. Darauf sind wir auch zwingend angewiesen. Nun ist es so, dass sollte es diesen Monate klappen, der ES sicherlich erst Ende November stattfindet, dass heißt eine vom Frauenarzt bestätigte Schwangerschaft im Monat November ist nicht mehr möglich. Wie verhält es sich mit dem Elterngeld? Leider Blicke ich da nicht durch. :-( Vielen Dank fürIhre Hilfe!!!! Alex
Hallo, Sie sind ja noch nicht einmal schwanger, entscheidend ist nicht der Eintritt der Schwangerschaft, sondern die Geburt. Es zählen nämlich die letzten 12 Mo vor der Geburt - nur Monate mit bezug von MG o EG werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja, das hätte es gegeben, wenn spätestens am 1. Geburtstag der neue Mutterschutz beginnt. Du bist nicht schwanger bisher. Ab wann arbeitest Du denn wieder ?
Alex0204
noch ein kleiner Zusatz: Ich werde am 16.01. wieder anfangen zu arbeiten. Im Dezember und die Hälfte vom Januar erhalte ich kein Elterngeld. Vielen Dank!
Sternenschnuppe
Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Dementsprechend hast Du mindestens einen Nullmonat dabei. Den Dezember. Nur Monate vor dem ersten Geb. des Vorkindes werden durch alten Lohn ersetzt. Je nachdem was Du also ab Mitte Januar verdienst, wird dann die Berechnung erfolgen.
Mitglied inaktiv
Um ohne zu arbeiten das gleiche Elterngeld zu bekommen wie beim ersten Kind müsstest Du jetzt schon im Mutterschutz für Kind2 sein. Dann wären die 12 Monate von Kind1 1 zu 1 bei Kind mit übernommen worden. Jetzt heißt es für dich wieder neues Elterngeld erwerben, und da ist es eben so das Du eben wieder 12 Monate Vollzeitgehalt haben musst bis zum neuen Mutterschutz. Ansonsten wird alles das was an Monaten fehlen eben mit 0 € in die neue Berechnung einfließen. Etwas mehr wird es dann aber auch geben da es dann noch 10% Geschwisterbonus oben drauf gibt bis Kind1 3 Jahre alt wird.
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat? Vielen Dank J
Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet. Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV