Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Lise123

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Hallo Frau Bader! Ich habe im Oktober 2013 eine Tochter bekommen und für zwei Jahre Elternzeit genommen. Im Sommer 2015 bin ich erneut schwanger geworden. ET ist der 20.03.16. Am 01. Oktober 2015 habe ich meine Arbeit an zwei Tagen der Woche wieder aufgenommen. Am 07.02.16 beginnt der Mutterschutz. Habe also 4 Monate Teilzeit gearbeitet und war davor in Elternzeit. Wie wird jetzt das Elterngeld berechnet? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nachd en letzten 12 Mo. vor der Geburt. Also erst 0 € u dann der TZ-Lohn Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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4x Teilzeitgehalt plus 8x 0€, davon dann 67% Also wohl Mindestsatz 300€ und bis Oktober noch 75€ Geschwisterbonus. Schade dass Du das 3. Jahr Elternzeit nicht genommen hast, das hättest du nun beenden können und hättest zumindest den Mutterschutzlohn in alter Höhe bekommen .


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