Hallo Fr. Bader,
als Expertin können Sie mir sicherlich weiterhelfen.
- Termin für Geburt 09/06/17
- Befristeter Vertrag läuft aus 31/12/16
ich stehe das erste Mal im Arbeitsverhältnis und weiß nicht so recht wie das dann so weiter verläuft mit den Geldern die ich beantragen muss bzw. woher ich Gelder beziehe.
Ich weiß das ich mich im Okt 2016 beim Arbeitsamt arbeitslos melden muss.
Ich habe folgende Fragen:
1) Wie lange bekomme ich Elterngeld?
2) Wie lange soll ich Elternzeit beantragen?
3). Was passiert nach der Elternzeit? Werde ich noch finanzielle Hilfe bekommen?
Vielen Dank im voraus.
von
Monica00
am 19.01.2016, 17:22
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
bitte überprüfen Sie die Datumsangaben u fragen Sie neu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2016
Antwort auf:
Elterngeld
Dein Termin ist schon DIESES Jahr, oder?
EG solltest Du so lange bekommen, wie beantragt
EZ hat man meines Wissens nur, wenn man auch einen AG hat.
Sobald du Betreuung für Dein Kind hast, kannst du ALG I bekommen. Was es sonst noch gibt, weiß ich nicht genau aber ich schätze mal ggf. geht das dann wenn der Vater nicht zahlen kann in Richtung Wohngeld, H4, usw. Ansonsten ist der Vater erst Mal verpflichtet Euch beide zu unterhalten.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 19:43
Antwort auf:
Elterngeld
Korrektur: Termin für Geburt : 09/06/16
Was passiert nach Beendigung der Arbeitsvetrag? Bekomme ich weiter EG oder nür solange ich in EZ bin also bis 12/16?
von
Monica00
am 19.01.2016, 22:26
Antwort auf:
Elterngeld
Du bekommst es weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums.
Zitat:
"Was gilt bei befristeten Verträgen?
Bei befristeten Verträgen gelten keine besonderen Regelungen. Endet ein befristeter Vertrag während des Bezugszeitraums für das Elterngeld, wird das Elterngeld bis zum Ende des bewilligten Zeitraums ganz normal weitergezahlt. Endet ein befristeter Vertrag während des Bemessungszeitraums (in der Regel die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes) für das Elterngeld, werden die Monate nach Ende des Vertrages ggf. als Monate ohne Erwerbseinkommen in die Elterngeldberechnung einbezogen."
Quelle: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116890.html
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 20.01.2016, 09:25