Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

CL

Beitrag melden

Guten Tag Fr. Bader ich bin in der 23 SSW und total fertig mit den Nerven. Ich bin in einem Labor beschäftigt und aufgrund meiner Schwangerschaft vom Betriebsarzt für die Tätigkeit gesperrt. Nach Wochen langen Hin und Her im Betrieb bezüglich meines „neuen Arbeitsplatzes“, blöden Kommentaren von Kollegen wie: „so jemand wie ich wäre der Untergang für jeden Betrieb“ wurde mir im Oktober nach einer weitern Arbeitsplatzbegehung durch den Betriebsarzt ein Büro zugeteilt wo ich Datenpflege betreiben soll. Jetzt sitze ich seit Oktober dort rum und habe weiterhin keine Arbeit. Ich wurde einfach dort reingesetzt seit dem hat keiner mehr nach mir geschaut. Ich war ach schon mehrmals beim Vorgesetzten und habe nach einer Beschäftigung gefragt aber es heißt immer: „tut mir leid wir haben nichts für Sie“! Aber ich werde auch nicht freigestellt vom Arbeitgeber! Mittlerweile belastet mich die Situation so, dass ich offenen blutende Hände habe und total gestresst (habe noch einen Sohn) und unzufrieden bin. Acht Stunden nur rumsitzen und auf den Feierabend zu warten ist furchtbar und dann noch das abfällige Gerede der Kollegen! Mein Gynäkologe kann auch nicht verstehen, dass der Arbeitgeber mich nicht freistellt, aber er sieht auch keinen Grund mich krank zu schreiben! Nun war ich beim Hausarzt dieser hat gesagt es kann so nicht weiter gehen und mich krank geschrieben (5 Wochen bis zum Urlaub) allerdings wegen der psychischen Belastung nicht wegen der SS! Nun habe ich Angst dass sich das auf die Höhe meines Elterngeldes auswirkt! Kann das sein? Hier eine Auflistung meiner Krankheitstage 2013/14 ET 13.04.14 Mutterschutzfristbeginn: 02.03.14 Mutterschutzfristende: 08.06.14 Urlaubsbeginn: 08.01.14-Mutterschutzbeginn 16.-19.04.13 Magen Darm 23.-27.09.13 Magen Darm 15.11.13 Kreislauf 02.12.13-05.01.14 psychische Probleme Vielen Dank für ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen CL


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn die Krankschreibung nichts mit der SchwS zu tun hat u man Kranknegeld bekommt, wirkt sich dies auf die Zahlungen aus. Liebe Grüsse, NB


CL

Beitrag melden

Hallo, Krankengeld bekommt man aber erster nach sechs Wochen Krankheit am Stück, oder? Wenn ich jetzt 4 Wochen krank bin und letztes Jahr insgesamt 3 Wochen während der SS dann wären es 7 Wochen - werden die Krankheitswochen addiert oder zählt jede Krankschreibung für sich und ich habe nichts zu befürchten bezüglich der Kürzung des Elterngeldes? Gruß CL


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld.  Kind 1 kam ende Oktober 25.  Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...

Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Hallo,  Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst)  Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...

Guten Tag Frau Bader, guten Tag an alle, mein Mutterschutz würde an einem 29. beginnen und der 31. (sagen wir mal Mai) wäre noch ein Arbeitstag. Auf Grund eines vorherigen Kindes und Elternzeit, wäre dann ein Monat ohne Gehalt (Kind war über 14 Monate) im Bemessungszeitraum. Kann ich durch freiwilliges Arbeiten meinen Mutterschutz zum 1. (Juni) de ...