Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bade, ich habe für 1 Jahr Elternzeit/Geld beantragt nun ist die Zeit mit meinem Sohn so toll und würde somit gerne bis zu deinem 2 Lebensjahr (also 1 Jahr länger) bei ihm bleiben und betreuen nun zu meiner Frage 1. Kann ich das Elterngeld nachträglich von einem auf 2 Jahre Auszahlung Anden lassen 2. Oder gibt es nach dem Elterngeld eine Chance noch Geld zubantragen (Landes erziehungsgeld gibt es in Hessen leider nicht) Arbeitslosengeld etc. Pp Vielen Dank vorab für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Leider weiß ich nicht, was Sie mit "nachträglich" meinen 2. Arbeitslosengeld können sie nicht bekommen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn Sie kein Unterhalt, kein Unterhaltsvorschuss et cetera erhalten, können Sie staatliche Leistungen, also Harz IV beantragen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Arbeitslosengeld gibt es nur anteilig , wenn man dem Arbeitsmarkt auch mindestens 15 Stunden die Woche zur Verfügung steht. Sonst nicht. In erster Linie ist der Vater des Kindes für das Kind und auch Dich finanziell verantwortlich. Hört sich fies an, ist nicht so gemeint, aber Elternzeit muss man sich leisten können. Das mit dem Elterngeld geht soweit ich weiß, dann bekommst ab sofort nur noch den halben Betrag, aber je nachdem wie alt das Kind nun schon ist, wird das nicht auf 2 Jahre reichen. Einer Verlängerung der Elternzeit kann aber muss der Arbeitgeber nicht zustimmen.


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