Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

bahe

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine erste Tochter wird im November 2 Jahre alt und ich beziehe bis November Elterngeld, da ich gesplittet habe. Ich gehe im Februar 2014 wieder arbeiten. Wieviel Elterngeld würde mir zustehen, wenn Kind 2 im Juli/August 2014 zur Welt kommt und wie lange ist der Bezugszeitraum ? Und wie sieht es aus, wenn ich die Elternzeit von Kind 1 verlänger und bis zur Geburt von Kind 2 nicht mehr arbeiten gehe ? Vielen Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in beiden Fällen bekommen Sie den Pauschbetrag, eventuell mit Geschwisterbonus. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Beide Varianten laufen bei Dir auf den Mindestsatz hinaus. Plus Geschwisterbonus von 75€ bis Kind 1 drei ist. Der Bezugszeitraum ist immer bis zum ersten Geb. oder 14 wenn die Vätermonate auch genommen werden. Tipp: Elternzeit nur bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern,dann gibt es volles Mutterschutzgeld.


bahe

Beitrag melden

Danke für deine Antwort ! Und wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld in meinem Fall und wie lange beziehe ich dieses ?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das hängt davon ab was Du machst. Gehst nach der Elternzeit Teilzeit bis zum neuen Mutterschutz, dann das Teilzeitgehalt. Verlängerst Du die Elternzet des Hauptvertrages bis zum neuen Mutterschutz, dann den alten Lohn in Mutterschutz.


bahe

Beitrag melden

Dann wäre es ja fast besser nicht mehr arbeiten zu gehen ... Hätte ich denn, wenn ich bis zum neuen Mutterschutz wieder Teilzeit arbeite einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit für Kind 2 ? Oder habe ich generell in einer grossen Firma diesen Anspruch ? Fragen über Fragen ...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Kannst die Elternzeit auch verlängern und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann kannst Du sie auch zum Beginn neuem Mutterschutz beenden und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz. Wenn Teilzeit möglich ist, dann hast Du auch nach dem 4. Kind die Möglichkeit auf Teilzeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...