Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

bahe

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Meine erste Tochter wird im November 2 Jahre alt und ich beziehe bis November Elterngeld, da ich gesplittet habe. Ich gehe im Februar 2014 wieder arbeiten. Wieviel Elterngeld würde mir zustehen, wenn Kind 2 im Juli/August 2014 zur Welt kommt und wie lange ist der Bezugszeitraum ? Und wie sieht es aus, wenn ich die Elternzeit von Kind 1 verlänger und bis zur Geburt von Kind 2 nicht mehr arbeiten gehe ? Vielen Dank !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in beiden Fällen bekommen Sie den Pauschbetrag, eventuell mit Geschwisterbonus. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Beide Varianten laufen bei Dir auf den Mindestsatz hinaus. Plus Geschwisterbonus von 75€ bis Kind 1 drei ist. Der Bezugszeitraum ist immer bis zum ersten Geb. oder 14 wenn die Vätermonate auch genommen werden. Tipp: Elternzeit nur bis einen Tag vor neuem Mutterschutz verlängern,dann gibt es volles Mutterschutzgeld.


bahe

Beitrag melden

Danke für deine Antwort ! Und wonach berechnet sich das Mutterschaftsgeld in meinem Fall und wie lange beziehe ich dieses ?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das hängt davon ab was Du machst. Gehst nach der Elternzeit Teilzeit bis zum neuen Mutterschutz, dann das Teilzeitgehalt. Verlängerst Du die Elternzet des Hauptvertrages bis zum neuen Mutterschutz, dann den alten Lohn in Mutterschutz.


bahe

Beitrag melden

Dann wäre es ja fast besser nicht mehr arbeiten zu gehen ... Hätte ich denn, wenn ich bis zum neuen Mutterschutz wieder Teilzeit arbeite einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit für Kind 2 ? Oder habe ich generell in einer grossen Firma diesen Anspruch ? Fragen über Fragen ...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Kannst die Elternzeit auch verlängern und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann kannst Du sie auch zum Beginn neuem Mutterschutz beenden und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz. Wenn Teilzeit möglich ist, dann hast Du auch nach dem 4. Kind die Möglichkeit auf Teilzeit.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...