Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

ShireHorse

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Hallo Frau Bader, nun meine nächste Frage :) - Muss bei der Berrechnung des Elterngeldes ein 13. Monatsgehalt mit in der Berechnung berücksichtigt werden? - Ebenso wie anderweitige monatliche Zulagen aus dem Winterdienst Winterdienst ? - Wie wird überhaupt gerechnet , das Gehalt der letzten 12 Monate VOR dem errechneten Geburtstermin ( Stichtag wäre der 26.6.13) ? Oder ab bekanntmachung der Schwangerschaft (30.10 12) ? - die Höhe des Mutterschutzgeldes, beträgt 60% von der Krankenkasse und 40 % vom Arbeitgeber ? So das ich auf mein normales Nettogehalt komme? Vielen Dank für Ihre Geduld :) Aber dieses Thema macht micht kirre :/ Familie Feddersen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kommt darauf an, wie es im vertrag deklariert ist 2. Vor der tatsächlichen Geburt 3. 13 €/Tag KK, Rest AG Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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13. Gehalt - nein Winterdienst-Zulagen - weiß ich nicht. Fürs Elterngeld - 12 Monate vor dem Mutterschutz Fürs Mutterschaftsgeld - 3 Monate vor Mutterschutz Mutterschaftsgeld - 13 Euro kalendertäglich von der Krankenkasse. Der Rest (bis zum Nettogehalt) kommt vom AG (der sich das Geld von der KK wiederholen kann) Gruß Sabine


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