Guten Tag,
mein Sohn ist jetzt 1,5 Jahre und ich bin noch in Elternzeit für 6 Monate.Jetzt bin ich wieder schwanger. Bekomme ich fürs zweite Kind genauso viel Elterngeld wie fûrs erste? Oder rechnet sich das neu zusammen,auch wieder die letzten 12 Monate? Habe fürs erste Kind nur im 1.Jahr was bekommen.
von
ck3009
am 13.02.2013, 14:37
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2013
Antwort auf:
Elterngeld
Es zählen immer die 12 Monate vor Geburt des Kindes für welches Elterngeld bezogen werden soll.
Wenn man zwischen Elterngeld und neuem Kind nicht arbeitet zählen die Monate als Nullrunde
von
Sternenschnuppe
am 13.02.2013, 16:03