lev13
Hallo Frau Bader habe gerade hier ein bißchen rumgeschmökert und eine Frage ist immer wieder aufgetreten bezüglich Elterngeld. Wenn ichd ie ersten2 Monate nach Geburt das Geld von der Krankenkasse und dem AG (Mutterschafstgeld) beziehe dann steht mir da kein Elterngeld zu. Kann ich nun, wenn ich das vorher weiß, das Elterngeld dann gleich ab 3. Monat bis 14. Monat beantragen, bzw. wenn mein Partner zwischendurch 3 Monate Elternzeit nimmt, dann beantrage ich sozusagen vom 3.-4.LM, er dann vom 5-8.LM und ich dann den Rest bis 14.LM Geht das ?
Hallo, Nein, so doof ist der Gesell. Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen werden, sind immer der Mutter zuzurechnen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Nein, das geht nicht. Elterngeldbezug endet nach 12 Lebensmonaten + der 2 Papa-Monate. Das wäre ja schön, wenn man das so machen könnte. Mutterschaftsgeld wird immer auf das EG angerechnet. Pech für uns Mütter.
SumSum076
"Zustehen" tut dir das EG schon, es wird aber nichts davon ausgezahlt, sofern dein Mutterschaftsgeld höher ist als das EG. Aber zur Frage: Es geht schon, dass man sich die EZ und das EG teilt. Allerdings werden die Mutterschutzzeiten immer auf das EG der Mutter angerechnet. Es geht also nicht, dass du durchgehend von LM 3 bis 14 EG bekommst. Aber es ginge so: LM 1-4 für die Mutter (4 Monate EG verbraucht) LM 5-8 für den Vater. (4 Monate EG verbraucht, aber hier bekommt die Mutter kein EG) LM 9-14 für die Mutter. (6 Monate EG verbraucht) So bekommst du auch über den 1. Geburtstag hinaus EG. Gruß Sabine
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