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Guten Morgen Frau Bader, ich habe Fragen zum Eltergeld und Elternzeit. Ich habe ein Teilzeitjob in einer Zahnarztpraxis und bekommer 850€ brutto und habe noch ein 400€ Job auf meiner Steuerkarte. Wird beides für das Eltergeld berechnet? Und wie ist es nach der Geburt? Dann ruht doch mein Vertrag bei dem 400€ Job, genauso wie bei meiner Zahnarztpraxis, oder? Oder soll ich mich beim 400€ komplett abmelden? Und dann möchte ich noch gerne wissen, wenn ich die Elternzeit auf 18 Monate nehme und nicht 12 Monate, wie dann das Eltergeld gezahlt wird. Oder bekomm ich nur für 12 Monate das Geld und das restliche halbe Jahr gar nichts. Vielen lieben Dank für ihre Mühe. Herzliche Grüsse Denisa
Hallo, 1. Ja, beides wird für das Elterngeld angerechnet 2. Der Vertrag wird nicht automatisch, Sie müssen Elternzeit beantragen 3. Dann bekommen Sie zwölf Monate Elterngeld Liebe Grüße, NB
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