Guten Tag Frau Bader,
ich beziehe seit September letzten Jahres bis Oktober diesen Jahres (GEburt meiner Tochter 6.Oktober 2011) Elterngeld.
Jetzt bin ich erneut Schwanger im 2 Monat und wollte wissen, ob ich trotzdem Anspruch auf Elterngeld für das zweite Kind habe oder ob ich nur Anspruch auf das Geschwistergeld habe?
Vielen herzlichen Dank.
Irene
Mitglied inaktiv - 22.08.2012, 08:39
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2012