Frauke
Hallo Frau Bader, wie lange muss man gearbeitet haben, um ein Anrecht auf Elterngeld zu haben und wie lange darf die Tätigkeit zurück liegen? Ich möchte mit den jetzigen Kind eineinhalb Jahre zu Hause bleiben - plane aber eine erneute Schwangerschaft in dieser Zeit. Bei "Erfolg" würde ich wahrscheinlich nicht "zwischen den Kindern" in den Job zurück kehren. Habe ich trotzdem ein Anrecht auf erneutes Elterngeld oder muss ich eine bestimmte Zeit nach dem ersten Kind wieder arbeiten um beim zweiten wieder ein Anrecht zu haben? Vielen Dank!
Hallo, EG bekommen Sie auf jeden Fall. Frage ist halt die Höhe. Die kann man ausrechnen bei: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Anrecht auf den Mindestsatz hat man immer, also die 300€ sind sicher. Ob es mehr wird hängt an den 12 Monaten vor Eintritt des Mutterschutzes. Und Geschwisterbonus bis das 1. Kind 3 ist 75€ ( mein Stand )
Sonni74LS
Und wenn man die Kinder im Abstand von 12 Monaten bekommt, erhält man sogar das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 für Kind 2... ist aber vom gesundheitlichen Standpunkt aus, sicherlich nicht der allerbeste Weg um viel Elterngeld zu bekommen. Je mehr Abstand die Kinder zueinander haben, desto mehr Monate liegen in der Berechnung mit 0 EUR... da sollte man schon überlegen, ob ein Teilzeitjob oder wenigstens Minijob da nicht den Schnitt des Elterngeldes für das nächste Kind ein wenig anheben kann. Ansonsten bekommt man halt den Mindestsatz + Geschwisterbonus.
SumSum076
Geschwisterbonus gibts in Höhe von 10% vom Elterngeld. Die 75 Euro sind der Mindestsatz. Gruß Sabine
SumSum076
Keinen Tag! Bei "Erfolg" könntest du deine Elternzeit verlängern (zustimmungspflichtig) oder verkürzen (ohne Zustimmung möglich) auf den Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes. Kommt dein 2. Kind ca 1,5 Jahre nach dem ersten, dann erhältst du vor allem durch den Geschwisterbonus quasi das gleiche Elterngeld. Je länger es allerdings bis zum EET dauert, um so geringer wird das EG und zwar deutlich! Kommt das Zweite etwas nach dem 2. Geburtstag von Kind 1, dann gibt es nur noch den Mindestsatz. (auch wenn du in der Zwischenzeit "nur" in Elternzeit und nicht arbeiten warst) Gruß Sabine
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