Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld

Frauke

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, wie lange muss man gearbeitet haben, um ein Anrecht auf Elterngeld zu haben und wie lange darf die Tätigkeit zurück liegen? Ich möchte mit den jetzigen Kind eineinhalb Jahre zu Hause bleiben - plane aber eine erneute Schwangerschaft in dieser Zeit. Bei "Erfolg" würde ich wahrscheinlich nicht "zwischen den Kindern" in den Job zurück kehren. Habe ich trotzdem ein Anrecht auf erneutes Elterngeld oder muss ich eine bestimmte Zeit nach dem ersten Kind wieder arbeiten um beim zweiten wieder ein Anrecht zu haben? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, EG bekommen Sie auf jeden Fall. Frage ist halt die Höhe. Die kann man ausrechnen bei: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Hallo Anrecht auf den Mindestsatz hat man immer, also die 300€ sind sicher. Ob es mehr wird hängt an den 12 Monaten vor Eintritt des Mutterschutzes. Und Geschwisterbonus bis das 1. Kind 3 ist 75€ ( mein Stand )


Sonni74LS

Beitrag melden

Und wenn man die Kinder im Abstand von 12 Monaten bekommt, erhält man sogar das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 für Kind 2... ist aber vom gesundheitlichen Standpunkt aus, sicherlich nicht der allerbeste Weg um viel Elterngeld zu bekommen. Je mehr Abstand die Kinder zueinander haben, desto mehr Monate liegen in der Berechnung mit 0 EUR... da sollte man schon überlegen, ob ein Teilzeitjob oder wenigstens Minijob da nicht den Schnitt des Elterngeldes für das nächste Kind ein wenig anheben kann. Ansonsten bekommt man halt den Mindestsatz + Geschwisterbonus.


SumSum076

Beitrag melden

Geschwisterbonus gibts in Höhe von 10% vom Elterngeld. Die 75 Euro sind der Mindestsatz. Gruß Sabine


SumSum076

Beitrag melden

Keinen Tag! Bei "Erfolg" könntest du deine Elternzeit verlängern (zustimmungspflichtig) oder verkürzen (ohne Zustimmung möglich) auf den Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes. Kommt dein 2. Kind ca 1,5 Jahre nach dem ersten, dann erhältst du vor allem durch den Geschwisterbonus quasi das gleiche Elterngeld. Je länger es allerdings bis zum EET dauert, um so geringer wird das EG und zwar deutlich! Kommt das Zweite etwas nach dem 2. Geburtstag von Kind 1, dann gibt es nur noch den Mindestsatz. (auch wenn du in der Zwischenzeit "nur" in Elternzeit und nicht arbeiten warst) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...