carla10
guten tag, mein sohn ist am 30.3.2012 geboren. im märz 2011 habe ich noch vollzeit gearbeitet. ab april 2011 hatte ich einen 400euro job. ich habe angegeben, dass ich elterngeld ab dem geburtsmonat des kindes möchte. der märz in dem ich noch voll gearbeitet habe, muss sich doch auf die berechnung auswirken, ode? ich habe noch keinen schriftlichen bescheid, nun aber nur den mindestsatz für 2 monate bei einem 400euro job überwiesen bekommen obwohl wir schon mai haben. bekommen habe ich 785euro. ich hatte damit gerechnet eine nachzahlung für märz, april und mai zu bekommen. außerdem hatte ich mit dem elterngeldrechner ausgerechnet, dass ich 480euro bekommen müsste, weil ich ja im märz 2011 noch voll gearbeitet habe. hab ich das jetzt falsch gemacht und bekomme ich erst geld ab april obwohl mein sohn noch im märz geboren ist?
Hallo, wenn sie aufgrund des Minijobs keinen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten haben, bekommen Sie das Elterngeld ab dem Geburtsmonat.Für die Berechnung des Elterngeldes soll das Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt herangezogen werden. Liebe Grüsse NB
SumSum076
Bei Geburt am 30.03.12 und Mutterschutzbeginn im Februar 2012 zählen für das Elterngeld die Monate Jan 2012 bis Feb 2011. Elterngeld für März wird es ja quasi nicht geben, da es sich nur um 2 Tage handelt. Ebenso wird das Elterngeld der ersten 8 Wochen mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Das volle Elterngeld gibt es also erst ab dem 26.05. (für den 2. Lebensmonat noch ein paar Tage/Kröten) und den vollen Betrag erhältst du erst für den Lebensmonat 3, also ab dem 30.05. Es kann durchaus sein, dass du nun das Geld für Mrz bis Mai bekommen hast - könnte ja hinkommen! Wieviel hast du denn Vollzeit verdient? Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes