Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Wüstenblume54

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Ich bin schwanger und soll jetzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Danach möchte ich für 2 Jahre in Elternzeit gehen. Was passiert wenn mein Chef in den 2 Jahren in Rente geht? Da er schon im Rentenalter ist und nicht genau weiss wie lange er noch arbeiten will. Was passiert wenn er sofort aufhört, wenn er von meinem Beschäftigungsverbot erfährt? Ich bin Zahnarzthelferin und seine einzige Angestellte. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er die Praxis nicht verkauft, sondern schließt, kann er eine Sondergenehmigung beantragen u kündigen. Dann haben Sie keine EZ u müssen sich selber um die KK kümmern. Wenn er die Praxis verkauft, läuft der Vertrag mit dem Nachfolger weiter Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Was hat Deine Frage mit dem Elterngeld zu tun? Wenn Du jetzt ein BV bekommst, dann bekommst Du solange Dein Arbeitgeber da ist das volle Gehalt weiter gezahlt, er kann es sich aber zurückholen. Nach der Entbindung kannst Du Elterngeld beantragen, und dabei werden die Monate in denen Du schwangerschaftsbedingt nicht gearbeitet hast einfach rausgenommen, und dafür frühere Monate mit einberechnet. Sollte Dein Chef direkt in Rente gehen wenn er von Deinem BV hört, dann bekommst Du jetzt das Geld meine ich von einer anderen Stelle soweit ich weiss (eventuell mit kleinen Abzügen) - das Elterngeld bleibt aber wie in der Version oben bechrieben davon vollkommen unberührt. LG Sabine


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