Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

Sherlyn

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hallo, ich habe eine frage, und zwar ist es so, dass ich nach der geburt meiner tochter vor hatte, nur 1 jahr zu hause zu bleiben. ab dem 2. jahr wollte ich teilzeit arbeiten. so hatte ich es mit meinem AG besprochen. also bekomme ich gerade die 65% eltergeld. jetzt habe ich es mir aber anders überlegt. meine tochter hat ND und sie benötigt sehr viel pflege. also möchte ich das 2. jahr doch auch zu hause bleiben. bis wann spätestens muss das beim AG beantragt werden? gibt es im 2. jahr, wenn ich nicht arbeite, irgendwelche finanzielle unterstützung ? mein mann arbeitet vollzeit, was aber leider nicht reichen würde, ich ich gar nichts verdiene. lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider besteht kein Anspruch auf die Verlängerung, wenn der Ag nicht damit einverstanden ist.Ansonsten können Sie evtl. ergänzendes H4 bekommen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Anmelden mußt Du die Elternzeit 7 Woche vor Beginn - also 7 Wochen vor dem 1. Geburtstag. Das Problem ist allerdings dass der AG Dir diese verwehren kann, denn Du hast nur automatisch Anspruch auf das dritte Jahr wenn Du direkt zwei angemeldet hast, nicht aber auf das zweite und dritte wenn Du nur 1 Jahr genommen hast. Du solltest das also möglichst schnell mit Deinem AG klären, und dies auch schriftlich festhalten. Fianzielle Unterstützung: eventuell Landeserziehungsgeld (kommt darauf an in welchem Bundesland Du wohnst), oder eventuell Wohngeld oder unterstützendes Hartz IV. LG Sabine


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