Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Ich bin Tagesmutter und verdiene nicht mehr als 400€ im Monat. Ich gelte ja als Tagesmutter als selbstständig, das heißt ich dürfte theoretisch bis zur Geburt arbeiten oder? Mein Mann möchte auch zwei Monate Elternzeit nehmen. Meine Frage: Darf ich dann direkt nach der Geburt wieder arbeiten oder hab ich die 8 Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot? Da mein Mann seinem Arbeitgeber Bescheid geben muß wann er in Elternzeit geht interessiert mich die Frage. Denn wenn ich die ersten 8 Wochen nicht arbeiten darf, dann kann er ja da die Elternzeit nicht nehmen weil uns sonst sein Gehalt fehlt. Wobei ich ja als Tagesmutter keine anstrengende Arbeit habe und das auch zu Hause mache. Ich hoffe sie können mir helfen. MfG Diana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Sie dürfen bis zur Geburt arbeiten 2. Als Selbständige haben Sie gar keinen Mutterschutz Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Selbstständige unterliegen nicht den Mutterschutzbestimmngen. Du kannst also arbeiten wann und wieviel Du möchtest - ob das sinnvoll ist sei dahingestellt. Beide Eltern können natürlich gleichzeitig in Elternzeit gehen!


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